Werkstudent oder voll sozialversicherungspflichtig?

Begonnen von lalala, 05.11.2021 21:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

lalala

Hallo,

mein Sohn, der in Vollzeit immatrikuliert ist, arbeitet neben dem Studium an der Uni monatlich 82 Stunden und verdient ca. 1400 €.

Er wurde von der Personalabteilung als voll sozialversicherungspflichtig eingestuft.

Müsste er aber nicht als Werkstudent eingestuft werden, da er wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeitet?

Danke.

MfG

Isie

Ja, außer wenn er noch einen weiteren Nebenjob hat oder eine selbständige Tätigkeit ausübt. Bei der 20-Stunden-Grenze rechnen alle Jobs mit.

carriegross

Gepinnt!

Schande auf mein Haupt, aber ich dachte, dass man als Werkstudent nur bis 1300 € verdienen darf und man ab 1300,01 € als voll sozialversicherungspflichtig festgesetzt werden muss.

Isie

Das, was du meinst, ist der Übergangsbereich. Das hat aber nichts mit der Einstufung als Werkstudent zu tun, sondern gilt für alle sv-pflichtigen Beschäftigten - einschließlich der Werkstudenten - , deren durchschnittliches monatliches Entgelt zwischen 450,01 und 1300 EUR liegt.

carriegross

Ich glaub, ich habs. ;-)

Nur Studenten, die ordentlich studierend sind, also aktuell immatrikuliert sind, das Studium die Hauptzeit ausmacht und der Nebenjob max. 20 Stunden/Woche ausgeübt wird, dürfen als sog. Werkstudenten ab 450,01 € veranlagt werden? Und die dürfen dann als solche Werkstudenten auch mehr als 1300,01 € verdienen? Wegen diesem sog. Werkstudenteprivileg müssen sie also nur RV-Beiträge abführen und sonst nichts? Ist man aber normaler Arbeitnehmer muss man ab 1300,01 € die vollen SV-Beiträge abführen? Schon irgendwie ungerecht, finde ich grad jetzt so aus der Hüfte raus.

Ab welchem monatlichen Einkommen kanns aber für einen sog. Werkstudenten dennoch sv- und, oder lohnsteuerrechtlich unangenehm werden, auch wenn diese 20 Stunden/Woche eingehalten werden? Kann ja sein, dass ne Firma 30 € die Stunde zahlt. Bei 82 Stunden/Monaf sind das mal schlappe 2460 €. Und dann nur RV? o_O

Isie

Wenn das Entgelt unverhältnismäßig hoch ist, liegt der Verdacht nahe, dass die Stundenzahl "geschönt" ist. Wichtig ist, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist und alle anderen Beschäftigungen zusammen die 20-Stunden- Grenze nicht überschreiten. Aus der Werkstudententätigkeit sind dann nur RV-Beiträge zu entrichten. KV-Beiträge muss der Student natürlich auch zahlen, aber die sind nicht entgeltabhängig und werden nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Hierzu findest du aber eher in Foren für Studenten geeignete Informationen.