Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt

Begonnen von Fitch, 04.11.2021 04:25

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Fitch

Hallo Leute,

Wir unterhalten uns gerade auf Schicht über den 26. Dezember 2021.
Dieser ist ja ein Sonntag und wir müssen an diesem Tag arbeiten.
Nun, während es für mich selbstverständlich ist, dass ich dafür einen Ausgleichstag bekomme, sehen die Dienstälteren Kollegen das anders.

Leider finde ich nicht wirklich was dazu im Netz.

Gleiches gilt für den 03.10.2021

Wer hat also Recht, die oder ich?

Es geht hierbei nicht um Zuschläge, sondern rein um die verdiente Freizeit.

Emmi87

Ich hab es in Erinnerung das es im TVV dafür einen Ausgleichtag gibt. Zumindest war es mal bei mir so als ich noch Schicht gemacht habe

2strong

Ob Du einen Ausgleichstag erhältst oder nicht, entscheidet der AG. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung bemisst sich die Höhe der Ausgleichszahlung gem. § 8 TVöD.

Wdd3

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so werden für Arbeit an diesem Tag die höheren Feiertagszuschläge gewährt. Also ein freier Tag und 35% Zuschlag.

2strong

Oder eben 135%, wenn es keinen alternativen freuen Tag gibt.

Fitch

Moin,

Also doch so, wie ich es mir dachte.

Wir bekommen 35 % an diesen Tagen.

Also steht uns ein freier Tag zu.

Das Problem ist einfach, dass man es so nirgends rauslesen kann.

Die Begünden das hier alle damit, dass es ja ein Sonntag ist und eben kein Wochenfeiertag.

Das ist für mich allerdings nicht Begründung genug.

Aus dem TVV liest wird man in diesem Punkt einfach nicht schlau.

Und wenn ich mit TVÖD oder so komme, sagen die gleich:" der gilt für uns nich, da brauchste nich rein gucken"

MfG

Marcel

Gewerbeaufsichtbeamter

Wenn du an einem Sonntag arbeiten musst, steht dir ein Ersatzruhetag zu.

Wdd3

Haufe:

Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist dieser Zeitzuschlag mit Wirkung vom 1.3.2014 neu in den TV-V aufgenommen worden. Da Ostersonntag und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage sind (vgl. hierzu die nachfolgenden Erl. zum Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit), haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2014 eine höhere Bezahlung der Arbeit an diesen beiden Tagen gefordert. Der neu vereinbarte Zeitzuschlag von 35 v.H. ist im Vergleich zu dem Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit um 10 v.H. höher und deckt sich nunmehr insoweit mit dem Feiertagszuschlag in Höhe von 135 v.H., als dieser die (nicht durch Freizeit abzugeltende) zusätzliche Arbeitsstunde von 100 v.H. mit umfasst, während die Sonntagsarbeit und damit auch die Arbeit an Ostersonntag und Pfingstsonntag nach § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG zwingend durch Freizeit auszugleichen ist ("Ersatzruhetag").

Fitch

Diesen Text hatte ich auch schon in der Hand.

Dort dreht es sich allerdings ausschliesslich um ostern und Pfingsten.

Zu "normalen" Sonntagsfeiertagen, findet man nichts.

XTinaG

Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 04.11.2021 11:08
Wenn du an einem Sonntag arbeiten musst, steht dir ein Ersatzruhetag zu.

Das hat aber nix mit einem zusätzlichen freien Tag zu tun, das kann auch ein ohnehin freier Samstag oder regulär schichtfreieer Tag sein. Die Ersatzruhenstagsregelung verhindert lediglich, daß man längere Zeit ohne freien Tag durcharbeitet.

Gewerbeaufsichtbeamter

In der Ausgangsfrage ging es um einen Ausgleichstag für den Sonntag der zufällig der 26.12 ist. Also ist regulär ein Ersatzruhetag zu gewähren. Wo bei dir jetzt der zusätzliche freie Tag herkommen soll... den hab ich niemals erwähnt.

XTinaG

Genau, es geht um einen Ausgleichstag für die Arbeit an einem Sonntag, der auch Feiertag ist. Ein Ersatzruhetag ist aber kein Ausgleichstag für diese Arbeit. Er realisiert lediglich die dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dienende Idee einer 6-Tage-Woche, die dem ArbZG zugrundeliegt.

Fitch

Wundert mich irgendwie, dass diese Frage noch nie aufkam.

Ich kann das Internet durchforsten wie ich will, aber es ist dazu absolut nichts zu finden.

blondie


Fitch

Moin,

Unklar würde ich nicht sagen aber extra Überstunden bekomme ich für diese Tage immernoch nicht.

Ich habe für diesen Feiertagssonntag zwar einen anderen Tag frei, aber eben nur weil's ein Sonntag ist.

MMn müsste ich aber auch einen sogenannten abbummeltag bekommen, weil es ein Feiertag ist.

Dummerweise steht genau das nirgendwo.
Und wenn etwas nicht irgendwo steht, gibt es das für den AG auch nicht.