Hallo,
es ist schwer, irgendwo zu landen wenn maßgebliche Leute einen auf den Kieker haben.
Wenn man jemanden mit FS braucht, dass muss man das auch in der Ausschreibung rein schreiben, man darf es nicht im Nachhinein zum KO Kriterium machen. Ich verstehe allerdings auch nicht, wieso man bei einem Gärtner keinen FS in der Ausschreibung fordert.
Du kannst beim nächsten Mal nach dem Bewerbungsverfahren Akteneinsicht in deine Personalakte und in der Akte zum Auswahlverfahren verlangen. Und dann eine Konkurrentenklage anstrengen. Diese hätte aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn in der Akte nachweislich falsche Sachen stehen und diese als Begründung dienen, nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Dann ist aber noch immer nicht gesagt, dass das Gericht Dir zu einem Job verhilft, weil Du dann beweisen müsstest, dass Du der Beste gewesen wärst, wärst Du eingeladen worden. Dieses dürfte nahezu unmöglich zu beweisen sein. Wenn das Gericht feststellen würde, dass man Dir Unrecht getan hat, dann würde es wahrscheinlich um ein Entschädigung gehen oder darum, dass man Dir ein Vorstellungsgespräch anbieten muss