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Gesprächsprotokoll

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Verwaltungsangestellter:
man kann nicht alles regeln - das ist auch gut so, aber bei so manchen wichtigen Angelegenheiten wäre ein schriftlicher Hinweis zumindest hilfreich.

Wdd3:
Es steht dir frei selbst ein Gesprächsprotokoll zu erstellen. Wenn du es deinem Vorgesetzten ankündigst und es ihm zur Bestätigung vorlegst hat es auch rechtlich Bestand.

Verwaltungsangestellter:
gut - danke

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