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Gesprächsprotokoll
Verwaltungsangestellter:
man kann nicht alles regeln - das ist auch gut so, aber bei so manchen wichtigen Angelegenheiten wäre ein schriftlicher Hinweis zumindest hilfreich.
Wdd3:
Es steht dir frei selbst ein Gesprächsprotokoll zu erstellen. Wenn du es deinem Vorgesetzten ankündigst und es ihm zur Bestätigung vorlegst hat es auch rechtlich Bestand.
Verwaltungsangestellter:
gut - danke
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