Autor Thema: Stufenzulage TV-L  (Read 2770 times)

DaisyDuck

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Stufenzulage TV-L
« am: 11.02.2022 14:04 »
Hallo zusammen,

so viel ich weiß, gibt es zwei Möglichkeiten TB eine Zulage laut TV-L zu zahlen:

1. Die sogenannte "Vorweggewährung" von bis zu zwei Stufen laut § 16 Abs. 5
2. Eine Zulagenzahlung zur nächst höheren Entgeltgruppe, z.B. von EG 10 zu EG 11.

Zu 2.: Auf welcher Grundlage basiert so eine Zulagenzahlung? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Ich nehme mal an, dass die Begründung zur Bindung von qualifizierten Fachkräften allein nicht ausreicht. Prakiziert ihr sowas in euren Behörden?

Gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.


Lars73

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #1 am: 11.02.2022 14:09 »
Woraus stützt sich die Kenntnis, dass es eine solche Zulage nach 2. gibt?
Es gibt eine Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit. Diese ist an entsprechende Aufgaben gebunden und ist auch nicht auf die nächste Entgeltgruppe beschränkt. Soweit Aufgaben einer höheren Entgeltgruppe vorübergehend übertragen werden bekommt man die Differenz dazu als Zulage.

WasDennNun

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #2 am: 11.02.2022 14:10 »
Nummer 2 ist mir als reine Zulage ohne Tätigkeitsänderung nicht bekannt. Fundstelle?
Es gibt die Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2 aber das ist kein Zulage.

Und 1.) ist keine Vorweggewährung sondern eine monetäre Zulage, deren höhe begrenzt ist durch die.
(eben um das Entgelt in höhe von 2 Stufen mehr)

kl61279

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #3 am: 11.02.2022 14:37 »
Ich erhalte zur Zeit gemäß §16 Absatz 5 TV-H diese Zulage, welche mir bisher befristet gewährt wurde. Das erste Mal war in E10 Stufe 4. Hier erhielt ich als Zulage den annähernden Differenzbetrag zur Stufe 5 als monetäre Zulage. Die Befristung endete exakt mit Aufstieg in die nächste Stufe. Mein Antrag auf Verlängerung der Zulage war dann auch kein Thema. Auch hier wieder befristet auf die Hälfte der jeweiligen Stufenlaufzeit, und erneut in der Höhe bis zum Betrag der neu eingeführten nächsten Stufe 6.

Werde mitte des Jahres erneut Antrag auf Verlängerung stellen und auch prüfen lassen, inwieweit die Zulage auch auf bis zu 20 v.H. der Stufe 2 erweitert kann, auch wenn ich noch nicht in der letzten Stufe bin.

WasDennNun

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #4 am: 11.02.2022 15:38 »

Werde mitte des Jahres erneut Antrag auf Verlängerung stellen und auch prüfen lassen, inwieweit die Zulage auch auf bis zu 20 v.H. der Stufe 2 erweitert kann, auch wenn ich noch nicht in der letzten Stufe bin.
Bin gespannt, ob sie dir dann sagen: Würden wir gerne machen, aber, geht nicht weil du noch nicht in der Stufe 6 bist.
Und was sie sagen, wenn du erwiderst: geht doch, weil ich bin ja ein Beschäftigter mit einem Entgelt der Endstufe.

Du darfst gerne berichten.
Bei mir wurde eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen Stufe 4 und Stufe 6 vereinbart, die auch nach Stufenaufstieg in der Stufe 5 geblieben ist.

kl61279

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #5 am: 11.02.2022 16:23 »
Also ich denke, das mindeste wird wohl sein, weiter die Differenz zur Stufe 6 zu erhalten. Was lediglich 3% der möglichen 20 v.H. der Stufe 2 sind. Fordern werde ich die 20 und dann mal schauen, was möglich ist. Werde gern berichten. Zu verschenken habe ich nix. Das wurde auch bereits so kommuniziert. Es wird sich auch überhaupt nicht geweigert oder so. Die Frage ist lediglich, wie weit geht die Tür auf.

TVWaldschrat

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Antw:Stufenzulage TV-L
« Antwort #6 am: 11.02.2022 17:53 »

Werde mitte des Jahres erneut Antrag auf Verlängerung stellen und auch prüfen lassen, inwieweit die Zulage auch auf bis zu 20 v.H. der Stufe 2 erweitert kann, auch wenn ich noch nicht in der letzten Stufe bin.
Bin gespannt, ob sie dir dann sagen: Würden wir gerne machen, aber, geht nicht weil du noch nicht in der Stufe 6 bist.
Und was sie sagen, wenn du erwiderst: geht doch, weil ich bin ja ein Beschäftigter mit einem Entgelt der Endstufe.

Du darfst gerne berichten.
Bei mir wurde eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen Stufe 4 und Stufe 6 vereinbart, die auch nach Stufenaufstieg in der Stufe 5 geblieben ist.

Die Passage der 20 v.H. der Stufe 2, wenn man das Entgelt der Stufe 6 erhält, hatten wir in einer unserer Diskussionen bereits mal.
Wenn sich die HR und Behördenleitung auf den Tarifvertrag stützt, und sich keine eigenen Regeln ausdenkt, sollte das durchaus eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit sein.