Autor Thema: Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen  (Read 2392 times)

Josie

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier, also entschuldige ich mich im Voraus, falls ich bestimmte Sachen falsch verstehe.

Ich bin Doktorand in Bayern und eine Dienstreise in die Schweiz ist für einen Monat geplant. Da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz um einiges teurer sind als in Deutschland, wollte ich wissen, ob mir eine Verpflegungspauschale zusteht. Ich habe die Pauschalbeträge gefunden, aber auch gelesen, dass es für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes andere Beträge gibt, wenn ich das richtig verstanden habe. Und ist es richtig, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist die Pauschale auszuzahlen, da man die später auch in der Steuererklärung geltend machen kann? Das wäre nur eventuell recht viel Geld, das man dann für die Reise quasi vorstrecken muss.

Vielen Dank schon einmal für Antworten und Hilfe,
Josie

XTinaG

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #1 am: 07.02.2022 08:37 »
Das dürfte das bayrische LRKG regeln.

Josie

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #2 am: 07.02.2022 09:37 »
Danke :)

MaryPoppins

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #3 am: 09.02.2022 10:53 »
In welchem Anlass findet diese Dienstreise statt? Hospitation, Praktikum...???

Josie

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #4 am: 12.02.2022 13:33 »
Es ist ein Forschungsaufenthalt, um eine neue Methode zu lernen. Macht das einen Unterschied?

Physiker

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #5 am: 13.02.2022 10:53 »
Ich gehe davon aus, dass  Du kein Stipendiat bist, sondern nach TV-L bezahlt wirst (der Doktorandenstatus ist irrelevant bei der Erstattung, wichtig ist Dein Beschäftigungsverhältnis).

Hast Du einen von Deinem Prof. unterschriebenen Dienstreiseantrag, in dem Dir die Kostenerstattung zugesagt wird?

Falls ja, dann werden Dir die Kosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRKG). In Kurzform: Bezahlt werden die Fahrtkosten (Bahn, Flug: Ticketpreis, Auto: gefahrene Strecke), Unterkunftskosten (Hotel u.ä.) und Tagegelder. Letztere sind abhängig vom Land und teilweise vom Ort, siehe https://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/vorschriften.aspx - es gelten noch die für 2021 festgesetzten Sätze weiter. Solltest Du die Möglichkeit haben, eine Kantine zu besuchen, werden die Tagegelder gekürzt. Die Unterkunftskosten werden bei Vorlage der Rechnung bis zu einer Höchstgrenze voll erstattet, drüber gibt es Sonderregelungen.

Als Faustregel sind die Erstattungen ausreichend hoch, um die Mehrkosten für den Aufenthalt zu decken.

Wenn die Reise als Fortbildungsmaßnahme genehmigt wurde, dann wird nur ein Teil der Reisekosten erstattet.

Beachte bitte, dass Du selbst dann, wenn keine Erstattung erfolgen sollte, einen genehmigten Dienstreiseantrag benötigst, da nur so die Unfallversicherung gilt. In diesem Fall kannst Du die Kosten immer noch in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, dann bekommst Du wenigstens einen Teil der Ausgaben als Steuererstattung zurück.

Vergiss nicht, dass Du bei Auslandsdienstreisen auch eine A1-Bescheinigung benötigst.

Josie

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Antw:Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
« Antwort #6 am: 14.02.2022 06:54 »
Hallo Physiker,

danke für die ausführliche Antwort. Genau, ich werde nach TV-L bezahlt und den Dienstreise Antrag habe ich bereits gestellt (A1 kommt auch bald). Fahrtkosten und Unterkunft werden übernommen, ich war mir nur nicht sicher, wie das mit dem Tagesgeld aussieht. Vielen Dank auch für den Hinweis mit den Absetzen der Kosten in der Steuererklärung, falls sie nicht übernommen werden.

Dankeschön,
Josie