Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.
Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.
Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".