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[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?

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WasDennNun:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:21 ---
--- Zitat von: 2strong am 08.11.2021 13:13 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

--- End quote ---
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

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Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".

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Ein A12gD kann sich doch gar nicht auf eine A13hD bewerben.
Also wovon redest du?
Das ein A12gD mit Master sich auf einen A13hD bewirbt?
Da spielt doch die Beurteilung keine Rolle.

WasDennNun:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.11.2021 13:09 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:56 ---Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

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bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

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Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel.

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Und was ist daran zu bemängeln?

--- Zitat ---Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.

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Und dagegen kann man Klagen, wenn denn du besser bist, als der den sie möchten.

BüroLurchNRW:
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

Ich habe nichts zu bemöngeln bzgl der Regelung, dass ein A9er im Nachteil ist gegenüber dem A10er bei angenommen gleicher Beurteilung. War mir ja auch klar, dass ich die Stelle nicht bekomme. Und wenn es um die Wurst geht, kann man sicherlich über eine Klage nachdenken- nur wer möchte danach noch bei dem Dienstherrn arbeiten den man verklagt hat...ich jedenfalls nicht. Da ist man auf ewig unten durch und die werden was suchen um einen loszuwerden. Hier auch schon 2 mal passiert (wovon ich weiß).

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:52 ---Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

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2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.

Konkret ist diese Aussage

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:21 ---(...)weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!

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nicht zutreffend, da es sich um eine laufbahnübergreifende Bewerbung handelt und somit das Statusamt des Beurteilten nicht relevant ist.

Zur Verdeutlichung:
Ein A9er ist gegenüber dem A10er bei einer Bewerbung um einen A 13h - Dienstposten bei gleicher Beurteilung nicht im Nachteil. Bei einer Bewerbung auf einen A11 - Dienstposten schon.

Unabhängig davon ist bei einem Aufstieg immer eine öffentliche Ausschreibung erforderlich (zumindest nach BLV)

BüroLurchNRW:

--- Zitat ---2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.
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Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D

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