Wie sieht es denn mit der Altersgrenze bei einem Aufstieg durch Masterabschluss aus?
Wenn ein Beamter gH (A10/11) sich auf Grundlage seines Masterabschlusses auf eine A13 hD Stelle bewirbt, wechselt er ja die Laufbahn und evtl. auch den Dienstherren. Soweit ich das bisher richtig verstanden habe, ist dies möglich. Muss er dies so machen, dass er vor Vollendung des 42. Lebensjahres den Laufbahnwechsel vollzieht?