Autor Thema: [Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?  (Read 11432 times)

Organisator

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #15 am: 08.11.2021 12:41 »
Aber dann hakt es sicherlich in der Regel an der Praxis. Wenn sich jmd auf A13 bewirbt und Konkurrenz von A12ern hat, ist ja die Wahrscheinlichkeit eher gering die Stelle zu erhalten, womit man dann im Zweifel wieder bei der Ochsentour wäre  ???

Das glaube ich nicht. Laufbahnvorsprung sollte bei Laufbahnwechseln nicht relevant sein. Wäre auch unlogisch, was wäre denn mit externen bzw. nicht verbeamteten Bewerbern. Aber das weiß sicherlich ein Personaler genauer.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #16 am: 08.11.2021 12:56 »
Aber dann hakt es sicherlich in der Regel an der Praxis. Wenn sich jmd auf A13 bewirbt und Konkurrenz von A12ern hat, ist ja die Wahrscheinlichkeit eher gering die Stelle zu erhalten, womit man dann im Zweifel wieder bei der Ochsentour wäre  ???

Das glaube ich nicht. Laufbahnvorsprung sollte bei Laufbahnwechseln nicht relevant sein. Wäre auch unlogisch, was wäre denn mit externen bzw. nicht verbeamteten Bewerbern. Aber das weiß sicherlich ein Personaler genauer.

Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #17 am: 08.11.2021 12:57 »
An ein paar Hochschule hat man tatsächlich eine Wartezeit nach Bachelor.
Wie gesagt, kenne ich nicht im wissenschaftlichem Bereich
Zitat
Wäre ein Aufstieg in den hD schneller / einfacher möglich und das alles nicht so kostenintensiv, würde ich mir das mit dem Master auch überlegen.
Natürlich ist ein Masterstudium "kostenintensiv", dass war mein Diplom auch.
Und ist es für jedem, der nicht vom AG eine bezahltes Studium bekommt .

Aber noch gilt die plumpe Regel:
Laufbahnbefähigung für hD -> A13 Einstiegsamt.
Ochsentour: "Bezahlte" Ausbildung

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #18 am: 08.11.2021 13:00 »
Und zu deinem Tipp- es muss ja auch A13 Stellen geben :D Die fallen ja leider nicht vom Himmel.
Die fallen aber auch nicht nach der Ochsentour vom Himmel.
Also A13er gD sind natürlich seltener, aber das ist hier ja nicht das Thema.
A13 hD weniger selten, da Einstiegsamt.
Natürlich nicht in der Kleinstbehörde, warum auch?

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #19 am: 08.11.2021 13:06 »
Berufserfahrung für den Master? Krass. Wo gibt es denn sowas?
Das zeigt einmal mehr wie sehr Master-(Ex Diplom) Studium nichts mehr mit wissenschaftlicher Ausbildung zu tun hat.
Bei nichtkonsekutiven Masterstudiengängen werden regelmäßig zwölf Monate (fachlich einschlägige) Berufserfahrung vorausgesetzt.
Ah, danke für die Aufklärung.

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #20 am: 08.11.2021 13:09 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

2strong

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #21 am: 08.11.2021 13:13 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Organisator

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #22 am: 08.11.2021 13:29 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...

Das hat ja auch nichts mit einem Laufbahnwechsel oder überhaupt mit diesem Thema zu tun.

Ansonsten hat 2strong ja scheinbar doch was in der Landesregelung gefunden. Länger suchen führte dann wohl zum Erfolg.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #23 am: 08.11.2021 14:21 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".

BüroLurchNRW

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« Antwort #24 am: 08.11.2021 14:25 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel. Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.

WasDennNun

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« Antwort #25 am: 08.11.2021 14:28 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
Laufbahnvorsprung ist in diesen Fällen, wie Organisator bereits meinte, ohne Belang. Die Einstellung erfolgt entweder als Beamter besonderer Fachrichtung)(×
§ 16 LVO) oder im Rahmen des Aufstiegs insbesondere gem § 26 LVO.

Hier ist auch wieder von Auswahlverfahren die Rede.

Mir fehlen die Regelungen für den 0815 Fall den ich kenne:
Master nebenberuflich gemacht (auf Eigeninitiative und eigene Kosten von mehreren tsd Euro) ohne Freistellung (so wie es bei dem A2 Gang und Gebe ist). Master abgeschlossen etwa 3-5 Jahre nach Abschluss des BA. Sich dann direkt auf eine A13 Stelle bewerben ist vielleicht möglich, aber ich sehe hier in der Praxis kaum Aussicht auf Erfolg weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
Ich glaube auch wir reden hier manchmal alle ein bisschen aneinander vorbei weil es eben mehrere Varianten gibt.
Ich kenne ansonsten nur die - Master machen und dann Ref/Vorbereitungsdienst (wie auch immer es dann genannt wird) für etwa 1,5 Jahre. In der Zeit bekommt man jedoch nur "Anwärterbezüge".
Ein A12gD kann sich doch gar nicht auf eine A13hD bewerben.
Also wovon redest du?
Das ein A12gD mit Master sich auf einen A13hD bewirbt?
Da spielt doch die Beurteilung keine Rolle.

WasDennNun

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« Antwort #26 am: 08.11.2021 14:31 »
Da bin ich auch überfragt, ich kann ja immer nur das sagen, was ich hier in der Praxis sehe. Hatte mich auch kurz vor meiner A10 auf eine A11 Stelle beworben und diese - natürlich- auch nicht erhalten...
bei uns bekommt der am besten Beurteilte die Stelle.
Wobei eine Beurteilung eines A9er gegenüber eines A10er um zwei Bewertungspunkte besser sein muss, da ja eine A9er Bewertung eine niedrigere Wertigkeit als eine A10er Bewertung hat.
Eigentlich ganz verständlich, kA wie es bei euch geregelt ist.

Genau so ist es, aber weil man eher selten die Variante hat, dass ein A9er die Beurteilung soweit toppt, dass er gegenüber dem A10er im Vorteil ist, bekommen idr eben die anderen die Stelle. Ausnahmen bestäigen die Regel.
Und was ist daran zu bemängeln?
Zitat
Meine Beurteilung ist schon mehr als gut, aber wohl nicht besser als die eines A10er und dann steht hier auch oft vorher schon fest wer die Stelle bekommt, da die Amtsleitungen meist sagen wen sie haben möchten.
Und dagegen kann man Klagen, wenn denn du besser bist, als der den sie möchten.

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« Antwort #27 am: 08.11.2021 14:52 »
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

Ich habe nichts zu bemöngeln bzgl der Regelung, dass ein A9er im Nachteil ist gegenüber dem A10er bei angenommen gleicher Beurteilung. War mir ja auch klar, dass ich die Stelle nicht bekomme. Und wenn es um die Wurst geht, kann man sicherlich über eine Klage nachdenken- nur wer möchte danach noch bei dem Dienstherrn arbeiten den man verklagt hat...ich jedenfalls nicht. Da ist man auf ewig unten durch und die werden was suchen um einen loszuwerden. Hier auch schon 2 mal passiert (wovon ich weiß).

Organisator

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« Antwort #28 am: 08.11.2021 15:31 »
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...

2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.

Konkret ist diese Aussage
(...)weil man so eine übermäßig gute Beurteilung gar nicht haben kann als A10er um eine gute Beurteilung eines A12er zu toppen?!
nicht zutreffend, da es sich um eine laufbahnübergreifende Bewerbung handelt und somit das Statusamt des Beurteilten nicht relevant ist.

Zur Verdeutlichung:
Ein A9er ist gegenüber dem A10er bei einer Bewerbung um einen A 13h - Dienstposten bei gleicher Beurteilung nicht im Nachteil. Bei einer Bewerbung auf einen A11 - Dienstposten schon.

Unabhängig davon ist bei einem Aufstieg immer eine öffentliche Ausschreibung erforderlich (zumindest nach BLV)

BüroLurchNRW

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« Antwort #29 am: 08.11.2021 15:36 »
Zitat
2strong, WDN und ich haben doch ganz klar gesagt, dass bei einer Bewerbung eines Beamten gD auf einen Dienstposten hD keinen Laufbahnvorsprung gibt.

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D