Autor Thema: [Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?  (Read 11179 times)

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #30 am: 08.11.2021 16:01 »
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...
Also zwei Bewerber, bei denen irgendeine Beurteilung irrelevant sind.
Wieso sollte der also den Vorzug bekommen?

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D
Du trittst dann genauso in Konkurrenz mit externen noch nicht Beamten.
Weil du wie ein nicht Beamter betrachtet wirst.
Es sind Ausschreibungen die für jedem Bürger offen sind.

Und der Rest ergibt sich aus der schon mehrfach angesprochenen Normen. §24 BLV etc.

Ja, du stehst auf nem Schlauch. ;D
und wenn du das Brett wegnehmen würdest und die Paragraphen lesen würdest, dann macht es sicherlich Klick.

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #31 am: 08.11.2021 17:28 »
Ja- ich rede die ganze Zeit nur von Beamten mit Master :D Wovon redest du? Sag ja hier wird aneinander vorbei geredet...
Also zwei Bewerber, bei denen irgendeine Beurteilung irrelevant sind.
Wieso sollte der also den Vorzug bekommen?

Dann stehe ich wohl auf dem Schlauch . . . . wie funktioniert das denn dann beim Fragesteller mit einer direkten Bewerbung? Er kommt ja auch aus dem gD. Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder einen Denkfehler, aber ich verstehe es nicht :D
Du trittst dann genauso in Konkurrenz mit externen noch nicht Beamten.
Weil du wie ein nicht Beamter betrachtet wirst.
Es sind Ausschreibungen die für jedem Bürger offen sind.

Und der Rest ergibt sich aus der schon mehrfach angesprochenen Normen. §24 BLV etc.

Ja, du stehst auf nem Schlauch. ;D
und wenn du das Brett wegnehmen würdest und die Paragraphen lesen würdest, dann macht es sicherlich Klick.

Word

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #32 am: 09.11.2021 08:18 »
Ich habe die §§ gelesen .... und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
Ich hatte mich selbst mal sehr intensiv mit dem Master beschäftigt und andere aus meinem Kurs noch mehr, und da kam immer raus- entweder Ochsentour oder dies Ref machen mit Geldeinbußen um schneller dahin zu kommen. Wobei es bei dem Dienstherrn aus dem Stuidum auch so eine Art Programm dafür gab. Einfach so bewerben und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht. ISt das Brett im Zweifel immer noch da ...

EiTee

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #33 am: 09.11.2021 08:27 »
Ich verstehe die Schwierigkeit nach wie vor nicht.

Master machen
-> Bewerben
-> Genommen werden
-> Laufbahnbefähigung erwerben
-> Ernennung im hD

Alle, einschl. mir, die den Ritt aus dem gD in den hD machten, hatten keine finanziellen Einbußen.
Entweder verbleibt man bis zur Laufbahnbefähigung in seinem Amt und macht halt die Aufgaben der A13, sobald man es hinter sich hat, wird man befördert. Alternativ lässt man sein Beamtenverhältnis ruhen und verbringt die Zeit der Laufbahnbefähigung als TB mit passendem Gehalt, so dass auch dort keine Einbußen vorliegen.

Der Ochsenritt, wo auch immer solch ein notwendiges Vorgehen herkommen soll, ist Schwachsinn. Des Weiteren ist auch kein Ref. notwendig außer man ist beispielweise angehender Lehrer.

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #34 am: 09.11.2021 08:42 »
Ich habe die §§ gelesen .... und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
Bei euch werden Posten des Einstiegsamtes A13h intern ausgeschrieben, verstehe.
Ist bei uns mWn nicht statthaft.
Bei Euch werden bei Bewerbungen A13h die Beurteilungen der internen TBler wie hinzugezogen?
Oder wird diesen illegal der Zugang zu dem Posten verwehrt?

Unabhängig davon, wären solche Ausschreibungen ja unter 1% bzgl. der dir zur Verfügung stehenden Ausschreibungen auf A13h.

Einfach so bewerben und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht. ISt das Brett im Zweifel immer noch da ...
Ist dir in eurem Hause nicht bekannt!
Aber die Welt ist voller A13h Stellen auf die du dich mit einem Master bewerben kannst.
So wie es Angestelltenjobs draussen in der weiten Welt gibt, die du mit deiner Ausbildung bekleiden kannst, dass war dir ja auch nicht bekannt.
Aber scheinbar schaust du verständlicherweise primär auf "bezahlten" Master beim AG, plus nicht das Dienstgebäude/näheren Dunstkreis verlassen, dass wird in der Tat sehr schwierig, wenn du derzeit Kommunal unterwegs bist.

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #35 am: 09.11.2021 08:45 »
ISt das Brett im Zweifel immer noch da ..

Ja, das Brett ist immenoch da. Und es ist echt schade, dass du unsere Hinweise nicht liest.
Warum schreibe ich wohl:
Unabhängig davon ist bei einem Aufstieg immer eine öffentliche Ausschreibung erforderlich (zumindest nach BLV)
und lese dann als nächstes das:
und wenn es zb eine interne Stellenausschreibung ist, gibt es keine externe Konkurrenz?
und
und dann direkt den Sprung in den hD wenn man paar Jahre erst im gD ist, ist mir einfach nicht bekannt und da helfen mir die Ausführungen hier und in den Gesetzen leider auch nicht.
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #36 am: 09.11.2021 09:02 »
Ich fühle mich gemobbt  ???
Dann sind ja scheinbar alle Leute die ich kenne mit Master schlicht und ergreifend dumm (wie haben die bloß den Master geschafft).
Von denen hat sich bisher niemand auf eine A13 beworben und ich habe mich damit selbst nur während des BA mal mit befasst, was aber ewig her ist. Daher habe ich in den letzten Jahren immer nur die Infos der anderen aufgeschnappt. Und ich sehe ja auch, dass keiner eine steile Karriere hingelegt hat mit den teuren Mastern für 8 bis 10tsd Euro. Weshalb ich da dann auch nie wieder für mich selbst drüber nachgedacht habe.
Wenn ihr nun aber sagt- das geht auch anders (allerdings nützen mir da die Regelungen für Bundesbeamte natürlich nichts), dann bin ich gerade erstmal ziemlich perplex.
Und nochmal sorry, dass ich jung und unwissend bin. Ich bin nunmal gegenüber Leuten die das seit 20/30 Jahren machen nicht so allwissend und lasse mich ja auch gerne belehren. Allerdings ist das schriftlich und mit Gesetzen für den Bund für mich nicht direkt glasklar.

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« Antwort #37 am: 09.11.2021 09:06 »
Zitat
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ich kenne das sehr wohl als Art Ref (mit finanziellen Einbußen) - das gibt es nicht nur bei Lehrern. Haben an der alten Behörde auch welche gemacht um schneller in den hD zu kommen. Ohne Ref gibt es auch keine finanziellen Einbußen. Habe ich auch nie geschrieben. Ihr lest teils auch "falsch"...  Also erklärt es doch für jmd der nicht im öD ist, und keine Ahnung davon hat. Das wäre dann das einfachste Niveau btw

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« Antwort #38 am: 09.11.2021 09:08 »
Wenn ihr nun aber sagt- das geht auch anders (allerdings nützen mir da die Regelungen für Bundesbeamte natürlich nichts), dann bin ich gerade erstmal ziemlich perplex.
Und nochmal sorry, dass ich jung und unwissend bin. Ich bin nunmal gegenüber Leuten die das seit 20/30 Jahren machen nicht so allwissend und lasse mich ja auch gerne belehren. Allerdings ist das schriftlich und mit Gesetzen für den Bund für mich nicht direkt glasklar.

Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Also: Mach dich schlau und dann reden wir weiter.

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« Antwort #39 am: 09.11.2021 09:11 »
Zitat
Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.

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« Antwort #40 am: 09.11.2021 09:15 »
Zitat
wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ich kenne das sehr wohl als Art Ref (mit finanziellen Einbußen) - das gibt es nicht nur bei Lehrern. Haben an der alten Behörde auch welche gemacht um schneller in den hD zu kommen. Ohne Ref gibt es auch keine finanziellen Einbußen. Habe ich auch nie geschrieben. Ihr lest teils auch "falsch"...  Also erklärt es doch für jmd der nicht im öD ist, und keine Ahnung davon hat. Das wäre dann das einfachste Niveau btw

Also noch einfacher als EiTee das erklärt hat, geht das nicht mehr.
Zu meiner Erwartung an Beamte im gD habe ich mich schon geäußert. Und dazu gehört, selber Recherchen in gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen durchführen zu können, insbesondere wenn es genaue Hinweise darauf gibt, wo man suchen soll.
Was erwartest du noch?

Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ein Kollege kriegt auf eine Frage eine zutreffende adressatenorientierte Antwort und einen Hinweis auf entsprechende rechtliche Regelungen, wo er die Details nachlesen kann.

BüroLurchNRW

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« Antwort #41 am: 09.11.2021 09:18 »
Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren. Aber wie gesagt- ich nix Master, also egal. Danke. Dann bin ich eben dumm und dürfte eigentlich nicht im gD sitzen und tue es trotzdem und zwar mit sehr guten Beurteilungen und Noten im BA .

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« Antwort #42 am: 09.11.2021 09:19 »
Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.
Na dann ist das ja soweit geklärt. Wenn du konkrete Fragen zu den rechtlichen Regelungen hast, bzw. vermitteln kannst, was du nicht verstehst, dann gerne wieder.

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« Antwort #43 am: 09.11.2021 09:20 »
Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren.
Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.

BüroLurchNRW

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« Antwort #44 am: 09.11.2021 09:23 »
Ich verstehe die Schwierigkeit nach wie vor nicht.

Master machen
-> Bewerben
-> Genommen werden
-> Laufbahnbefähigung erwerben
-> Ernennung im hD

Alle, einschl. mir, die den Ritt aus dem gD in den hD machten, hatten keine finanziellen Einbußen.
Entweder verbleibt man bis zur Laufbahnbefähigung in seinem Amt und macht halt die Aufgaben der A13, sobald man es hinter sich hat, wird man befördert. Alternativ lässt man sein Beamtenverhältnis ruhen und verbringt die Zeit der Laufbahnbefähigung als TB mit passendem Gehalt, so dass auch dort keine Einbußen vorliegen.

Der Ochsenritt, wo auch immer solch ein notwendiges Vorgehen herkommen soll, ist Schwachsinn. Des Weiteren ist auch kein Ref. notwendig außer man ist beispielweise angehender Lehrer.

Zitat
Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.

Ja die Ausführung habe ich soweit verstanden- ich verstehe ja nur nicht wieso es dann keiner mit Master (den ich kenne) gemacht hat. Und ich kenne 8 Leute. Frage aber auch gerade parallel dort nach :P
Und das Ref gab es in der Verwaltung bei uns damit man eben nicht warten muss bis man von A10 zu 11 zu 12 zu 13 befördert wird.

Außerdem wäre euch doch hier gerade auch echt langweilig ohne meine dummen Kommentare  ;D ::) Ich stelle mir dann vor wie Organisator die Hände vors Gesicht schlägt , kopfschüttelnd und sich fragt wie man soooo doof sein kann  ;D