Autor Thema: [Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?  (Read 11183 times)

Organisator

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #45 am: 09.11.2021 09:36 »
Ja die Ausführung habe ich soweit verstanden- ich verstehe ja nur nicht wieso es dann keiner mit Master (den ich kenne) gemacht hat. Und ich kenne 8 Leute. Frage aber auch gerade parallel dort nach :P
Und das Ref gab es in der Verwaltung bei uns damit man eben nicht warten muss bis man von A10 zu 11 zu 12 zu 13 befördert wird.

Außerdem wäre euch doch hier gerade auch echt langweilig ohne meine dummen Kommentare  ;D ::) Ich stelle mir dann vor wie Organisator die Hände vors Gesicht schlägt , kopfschüttelnd und sich fragt wie man soooo doof sein kann  ;D

Du haftest immernoch zu sehr an dem Punkt "warum machen es andere anders" und "Referendariat". Und wiederholst das gebetsmühlenartig.
Woher sollen wir wissen, warum andere Leute anders handeln? Warum ist es von Bedeutung? Warum musst du das verstehen? Hier gabs doch klare Aussagen, die wohl mittlerweile angekommen sind.
Doof oder dumm sind deine Kommentare nicht, anstrengend ist nur, dass du an deinem bisherigen Wissen haftest und dich auch nicht mit den rechtlichen Regelungen dazu auseinandersetzt.

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #46 am: 09.11.2021 10:05 »
Zitat
Genau deswegen habe ich dir ja nahegelegt, korrespondierende Landesregelungen herauszusuchen. Also: Was hat deine Recherche ergeben?
Für NRW hat dies ja schon ein Forenteilnehmer übernommen.

Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.
1. es ist kein Arbeitskram, sondern es ist mit die Beschäftigung mit der möglichen eigenen beruflichen Karriere.
Aber wie du selbst irgendwann schriebst, bist du so da reingerutscht Beamter zu werden.
Es ist erkennbar warum. (das war jetzt evtl. ein bisserl Mobbing, aber nicht böse gemeint :-*.)
2. Auch du könntest Bundesbeamter hD werden.
3. Du kannst ja mal hier die, von dir recherchierten, für dich in deinem direktem Wohnumfeld geltenden Gesetzte verlinken/rein kopieren. Vielleicht hilft dir dann jemand beim Analysieren und beim Verständnis oder mit weiterführender Literatur
4. Wer ein Master in einem Bereich macht den kaum eine Behörde braucht, der hat sicher Pech mit seiner Wahl.
und hofft halt sich durch hochdienen in den Aufstieg zu begeben.
4a wer einen Master gemacht hat und sich nicht auf freie hD Stellen bei anderen Behörden, (egal ob Stadt, Land  oder Fluss ups Bund) der kann halt den Weg gehen in seinem Amt zu bleiben und auf einen Regelaufstieg zu hoffen.
4b wer bei uns im Beamtenverhältnis ist und einen höherwertigen Posten bekommt (also von a10gD ein A13hd Posten ergattert), der behält nach meinem Wissenstand solange sein A10 Salär bis er die A13 Beförderung hat.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #47 am: 09.11.2021 10:13 »
Zitat
Woher sollen wir wissen, warum andere Leute anders handeln? Warum ist es von Bedeutung? Warum musst du das verstehen?

Weil ich mir ständig übeer alles Mögliche Gedanken mache, auch wenn es mich nicht betrifft. Kann es (leider) nicht ablegen, obwohl es ja auch für mich sehr anstrengend ist und im Zweifel auch für andere. Ich zerbreche mir sozusagen gerne den Kopf anderer.

Btw- nein, ich habe bisher keine Stellen gefunden die in Frage kämen- weder als TB noch in der fW. Ich wohne eben nicht in Düsseldorf und will es auch nicht.

Zitat
4b wer bei uns im Beamtenverhältnis ist und einen höherwertigen Posten bekommt (also von a10gD ein A13hd Posten ergattert), der behält nach meinem Wissenstand solange sein A10 Salär bis er die A13 Beförderung hat.
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-

Organisator

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« Antwort #48 am: 09.11.2021 10:30 »
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-

Üblich sind 3 Jahre. Vgl. § 24 BLV bzw. korrespondierende Landesregelungen.

WasDennNun

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« Antwort #49 am: 09.11.2021 10:36 »
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.

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« Antwort #50 am: 09.11.2021 10:45 »
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.

Ich glaube, das ergibt sich so ein wenig aus der Vergangenheit. Vor der Möglichkeit des Aufstiegs mit vorhandener Bildungsqualifikation gab es nur das Referendariat mit 2. Staatsexamen (typischerweise 2 Jahre) oder den internen Aufstieg, der wohl auch zwei Jahre dauerte.
Da will man dem "externen Aufsteiger" wohl keine übermäßigen Vorteile einräumen, so dass 2,5 Jahre für die Erlangung der Laufbahnbefähigung (statt ansonsten 2 Jahre) dem Gesetzgeber angemessen erscheinen. Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.

WasDennNun

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #51 am: 09.11.2021 11:41 »
. Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.
um Geld zu sparen  ;)

Johann

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Antw:[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?
« Antwort #52 am: 09.11.2021 11:57 »
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?

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« Antwort #53 am: 09.11.2021 12:00 »
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?

Ganz genau so :) Alternativ kannst du auch auf einem E 13 Dienstposten die Laufbahnbefähigung erdienen und eine Verbeamtung beantragen (wo möglich).

Johann

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« Antwort #54 am: 09.11.2021 12:27 »
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?

Ganz genau so :) Alternativ kannst du auch auf einem E 13 Dienstposten die Laufbahnbefähigung erdienen und eine Verbeamtung beantragen (wo möglich).

Cool, dann geht das ja doch irgendwie einfacher als gedacht. Vorausgesetzt man findet einen passenden Posten. Einstiegsamt A13 im technischen Dienst wird bspw. bei mir in Nds erstaunlich selten ausgeschrieben und dann auch nichts, wo ich passend qualifiziert wäre.

Ist aber auch noch nicht relevant für mich. Derzeit sitze ich noch auf einer E11-Stelle und mache meinen Master per Fernstudium. Aber so weiß ich schonmal, dass ich mich mit der Master-Urkunde dann problemlos auch als nicht Beamter auf A13-Stellen bewerben kann. Danke für die Antwort. :)

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« Antwort #55 am: 09.11.2021 13:16 »
Cool, dann geht das ja doch irgendwie einfacher als gedacht. Vorausgesetzt man findet einen passenden Posten. Einstiegsamt A13 im technischen Dienst wird bspw. bei mir in Nds erstaunlich selten ausgeschrieben und dann auch nichts, wo ich passend qualifiziert wäre.

Ist aber auch noch nicht relevant für mich. Derzeit sitze ich noch auf einer E11-Stelle und mache meinen Master per Fernstudium. Aber so weiß ich schonmal, dass ich mich mit der Master-Urkunde dann problemlos auch als nicht Beamter auf A13-Stellen bewerben kann. Danke für die Antwort. :)

Genau, grundsätzlich ist das möglich. Ohne zu wissen warum das so ist, habe ich das aber selber nur sehr selten erlebt. Häufiger habe ich gesehen, dass Stellen als z.B. A13 / E13 ausgeschrieben wurden und der erfolgreiche angestellte Bewerber sich nach einiger Zeit hat verbeamten lassen.

WasDennNun

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« Antwort #56 am: 09.11.2021 13:25 »
Wie sieht das eigentlich als TB mit Master aus? Kann man sich da stumpf auf einen A13 Posten im technischen Dienst bewerben und wenn man genommen wird diese Laufbahnbefähigung erwerben und anschließend verbeamtet werden?

Bleibt man dann so lange TB mit bspw. E13, bis man diese Befähigung erworben hat und man dann ins Beamtenverhältnis mit A13 übergeht?
Aber nur wenn man der Dienstherr des A13er Postens sich mit dem AG der E13er Stelle deckt  ;D

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« Antwort #57 am: 09.11.2021 14:52 »
A10 bis man A13 wird  :o oh ha- wie lange kann sowas dauern? Spart sich der Dienstherr wieder viel Geld -.-
Auch bei uns 3 Jahre.
Man könnte natürlich auch als Dienstherr sage:
In den 3 Jahren hat er erst die Leistungsfähigkeit erreicht, dass er auch die das Entgelt der A13 "verdient" hat.

Grundsätzlicher Gedanken Fehler ist aber auch hier: Ein Beamter verdient sich kein Geld. Das machen Angestellte. Der Beamte wird Stumpf aufgrund seiner Existenz alimentiert.

3 Jahre gehen ja sogar noch im Verhätlnis zu sonstigen "Wartezeiten" :D
Aufgrund seiner Existenz. Das werde ich meinem Chef gleich morgen sagen und nur noch im Büro existieren haha.

WasDennNun

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« Antwort #58 am: 09.11.2021 15:37 »
Der Beamte ist ja eben von solch besonderer Bedeutung, da er ja überall und jederzeit für den Dienstherren einsetzbar ist. Damit kann der Staat das funktionieren des Staates garantieren.
Im Umkehrschluss verspricht der Staat dem Beamten sich lebenslang um den Beamten zu kümmern und ihn und seine Familie stets statusgerecht zu alimentieren.

Fakt ist nur, das beide Seiten sich nicht mehr daran halten, bzw. diese Haltung haben.

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« Antwort #59 am: 09.11.2021 18:06 »
Wozu danach noch 6 Monate Probezeit - keine Ahnung.
Die sechs Monate bilden die sechs Monate Probezeit ab, die ein Bewerber mit Laufbahnbefähigung üblicherweise im Status eines TB verweilt, bevor er verbeamtet wird. Muss man nicht sinnvoll finden, denke ich.