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Werkstudent oder voll sozialversicherungspflichtig?

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lalala:
Hallo,

mein Sohn, der in Vollzeit immatrikuliert ist, arbeitet neben dem Studium an der Uni monatlich 82 Stunden und verdient ca. 1400 €.

Er wurde von der Personalabteilung als voll sozialversicherungspflichtig eingestuft.

Müsste er aber nicht als Werkstudent eingestuft werden, da er wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeitet?

Danke.

MfG

Isie:
Ja, außer wenn er noch einen weiteren Nebenjob hat oder eine selbständige Tätigkeit ausübt. Bei der 20-Stunden-Grenze rechnen alle Jobs mit.

carriegross:
Gepinnt!

Schande auf mein Haupt, aber ich dachte, dass man als Werkstudent nur bis 1300 € verdienen darf und man ab 1300,01 € als voll sozialversicherungspflichtig festgesetzt werden muss.

Isie:
Das, was du meinst, ist der Übergangsbereich. Das hat aber nichts mit der Einstufung als Werkstudent zu tun, sondern gilt für alle sv-pflichtigen Beschäftigten - einschließlich der Werkstudenten - , deren durchschnittliches monatliches Entgelt zwischen 450,01 und 1300 EUR liegt.

carriegross:
Ich glaub, ich habs. ;-)

Nur Studenten, die ordentlich studierend sind, also aktuell immatrikuliert sind, das Studium die Hauptzeit ausmacht und der Nebenjob max. 20 Stunden/Woche ausgeübt wird, dürfen als sog. Werkstudenten ab 450,01 € veranlagt werden? Und die dürfen dann als solche Werkstudenten auch mehr als 1300,01 € verdienen? Wegen diesem sog. Werkstudenteprivileg müssen sie also nur RV-Beiträge abführen und sonst nichts? Ist man aber normaler Arbeitnehmer muss man ab 1300,01 € die vollen SV-Beiträge abführen? Schon irgendwie ungerecht, finde ich grad jetzt so aus der Hüfte raus.

Ab welchem monatlichen Einkommen kanns aber für einen sog. Werkstudenten dennoch sv- und, oder lohnsteuerrechtlich unangenehm werden, auch wenn diese 20 Stunden/Woche eingehalten werden? Kann ja sein, dass ne Firma 30 € die Stunde zahlt. Bei 82 Stunden/Monaf sind das mal schlappe 2460 €. Und dann nur RV? o_O

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