Autor Thema: Arbeitsvertrag: - „der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.“  (Read 5824 times)

WasDennNun

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Also ist der fehlende Koch in der Küche während der Betriebszeit der Küche durchaus ein gewichtigen Störungen im Betriebsablauf  ::)
außer wenn man darlegen kann, dass dem AG zuzumuten ist, für diese Zeit einen Ersatzkoch zu beschäftigen.

XTinaG

  • Gast
Die Einleitung mit "Also" legt nahe, daß sich das aus meinem Beitrag schließen ließe. Da ich bereits auf die Darlegungslast des Arbeitgebers hingewiesen hatte, ist es jedenfalls eher widersinnig, daraus zu folgern man müsse darlegen können, daß dem Arbeitgeber etwas zuzumuten sei. Stattdessen muß der Arbeitgeber darlegen, daß ihm diese oder eine andere Disposition eben nicht zuzumuten sei.

Opa

  • Gast
Er kann die dringenden betrieblichen Gründe also nicht darauf stützen, daß er den Koch zu bestimmten Zeiten im Jahr nicht benötigte, sondern nur darauf, daß er ihn zu den Zeiten, in denen Urlaubssperre besteht, braucht.
Also lege ich dar, dass ich den Koch während der Schulzeit brauche und verhänge für diese Zeit eine Urlaubssperre. Problem gelöst.

Isi

  • Gast
Darum ging es ja aber nicht, sondern um den Eintrag in den Arbeitsvertrag:

"Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen"

:)

WasDennNun

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Und er müsste heißen:

Zur Information: Aus betriebsbedingten Gründen können Urlaube grundsätzlich nur während der Ferienzeit gewährt werden.

XTinaG

  • Gast
Darum ging es ja aber nicht, sondern um den Eintrag in den Arbeitsvertrag:

"Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen"

:)

Das ist ja eine Urlaubssperre.

BAT

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Und er müsste heißen:

Zur Information: Aus betriebsbedingten Gründen können Urlaube grundsätzlich nur während der Ferienzeit gewährt werden.

Das wäre zu interpretationsanfällig.   ;)

WasDennNun

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Eben am besten nichts nirgendwo reinschreiben, den Menschen das mündlich mitteilen und dann die Urlaubs Anträge ablehnen.

XTinaG

  • Gast
Die Hürden für eine Urlaubssperre und für die Ablehnung eines Urlaubsantrags sind identisch.

Wdd3

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Wären die z.B. bei einem Koch in Schulkantine gegeben?
Wäre es betriebsorganisatorisch nicht relativ absurd, wenn ein Koch während der Schulzeit (in der er gebraucht wird) Urlaub nimmt, um dann in den Serien Däumchen zu drehen?

Ja, das wäre es zumal er in den Ferien (Betriebsferien) den Zutritt zu den Betriebsräumen verweigert bekommen kann und es fraglich ist ob ihm dann überhaupt Lohn zusteht.
Zumal er in dem von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag wahrscheinlich einer andere Reglung zugestimmt hat.
Sollte er seine Ansicht trotzdem durchsetzen wird das das Arbeitsverhältnis womöglich aus anderen Gründen beendet.

XTinaG

  • Gast
In den Ferien sind ja eben keine Betriebsferien. Und da das BUrlG einzelvertraglich unabdingbar ist, konnte er wirksam überhaupt keiner davon abweichenden Regelung zustimmen.

Wdd3

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Doch konnte er. Verstehende Leser brauchen den Rest nicht zu wiederholen.

XTinaG

  • Gast
Wenn Du Unabdingbarkeit nicht verstehst, bleibst Du wohl besser bei "Hallo, Kinder!"

Wdd3

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Und? Weil du in der Lage scheinst deine Worte zu verstehen willst du einem Koch die Fähigkeit absprechen einen nicht rechtsgültigen Vertrag zu unterschreiben?
Sowohl das wie auch die resultierende Konsequenz habe ich abschließend beschrieben.
Deinen infantilen Sermon kannst du besser Urbia anbringen.

XTinaG

  • Gast
Und Du verstehst Unabdingbarkeit weiterhin nicht. Macht nichts, denn jeder erkennt einen Kasper, wenn er ihn sieht.