Die Einleitung mit "Also" legt nahe, daß sich das aus meinem Beitrag schließen ließe. Da ich bereits auf die Darlegungslast des Arbeitgebers hingewiesen hatte, ist es jedenfalls eher widersinnig, daraus zu folgern man müsse darlegen können, daß dem Arbeitgeber etwas zuzumuten sei. Stattdessen muß der Arbeitgeber darlegen, daß ihm diese oder eine andere Disposition eben nicht zuzumuten sei.