Autor Thema: Umgehen mit Krankheitsvertretung/Zulage?  (Read 1734 times)

kalterKaffee

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Umgehen mit Krankheitsvertretung/Zulage?
« am: 07.11.2021 10:28 »
Hallo zusammen,

ich hoffe, hier etwas Austausch zu meinem Fall zu finden, damit ich ihn besser einschätzen kann.

Ich bin Beschäftigte (EG 9c, Verwaltungsfachwirtin) und "vertrete" seit Mitte Juni 2021 meine Vorgesetzte (Beamtin), die sich im Krankenstand befindet.
"Vertreten" bedeutet in diesem Fall: Es fallen Aufgaben auf mich zurück, die entweder von der nächsthöheren Vorgesetzten angeordnet wurden (z. B. Stellvertretende Teilnahme an der Sachgebietsleiterbesprechung und der Routine mit der Abteilungsleitung) oder ich erledige, weil diese dringlich oder grundsätzlich sind (z. B. Administrative Aufgaben aus einem Projekt, das ausschließlich meine Vorgesetzte geführt hat; strategische Vorgehensweise in unserem Sachgebiet bezüglich der alltäglichen Aufgaben; Schriftverkehr/Aufgaben womit die Mitarbeiter unseres Betriebs auf mich alternativ zukommen, da meine Vorgesetzte ja krank ist).

Hinzu kommt folgende Ausgangssituation: Für das Sachgebiet sind laut Stellenplan 1 Sachgebietsleitung und 2 Vollzeitstellen vorgesehen. Derzeit arbeiten wir mit einer Teilzeitstelle (ich, 24 h/Woche, Aufstocken aufgrund Kinderbetreuung nicht möglich) und einer Vollzeitstelle, die allerdings vor ein paar Wochen erst neu besetzt wurde, sich also noch in der Einarbeitung befindet (für die Einarbeitung bin ich zuständig). Unterm Strich bedeutet das, dass meine Teilzeitstelle eigentlich auch schon mit dem gesamten "Alltagsgeschäft" + Einarbeitung ausgelastet bzw. überlastet ist und mir eine vollumfängliche Vertretung meiner Vorgesetzten gar nicht möglich ist.

Ich frage mich allerdings immer wieder und mir wird es von anderen Seiten auch angetragen, ob ich mich nicht um eine Zulage bemühen sollte. Das wäre dann wohl § 14 (1) TVöD. Meine Probleme dabei sind:

- ich übernehme die Aufgaben nicht vollumfänglich (wie oben beschrieben), ich würde aber behaupten, Tätigkeiten auszuführen, die den Merkmalen einer höheren Eingruppierung entsprechen. Als Ausgangslage meine Stellenbeschreibung herzunehmen ist allerdings schwierig, da diese schwammig ist bzw. nicht stimmt.

- es gab offiziell keine Übertragung v. a. inhaltlicher Natur der Aufgaben von der nächsthöheren Vorgesetzten. Ich mache sie einfach, damit auch meine eigentliche Arbeit weiterlaufen kann (strategische Vorgehensweise der Aufgabenbearbeitung im Sachgebiet, Entscheidungen treffen, etc.). Meine nächsthöhere Vorgesetzte verlangt aber Bericht, strategisch unterstützt sie mich allerdings nur im geringen Umfang, da sie sich inhaltlich im Sachgebiet nicht auskennt. Bei großen/heiklen Entscheidungen beziehe ich sie aber mit ein. Auf Anfrage meinerseits kam von ihr die Aussage, dass es für meine erkrankte Vorgesetzte keine offizielle Vertretung laut Stellenplan gibt.

- meine Vorgesetzte lässt sich seit Mitte Juni sukzessiv immer wieder um ca. 5 weitere Wochen krank schreiben. Das hat es vermutlich auch beeinträchtigt, warum hier von Anfang an keine Klarheiten geschaffen wurden.

Habe ich Chancen auf eine Zulage oder müssten dafür erstmal andere Klarheiten geschaffen werden?

Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen! :)


XTinaG

  • Gast
Antw:Umgehen mit Krankheitsvertretung/Zulage?
« Antwort #1 am: 07.11.2021 10:55 »
Dazu sind zwei Dinge zu klären. Wurde Dir erstens seitens des Arbeitgebers, also mindestens von der Personalabteilung oder ähnlich, vorübergehend eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen und falls ja, würde diese vorübergehend auszuübende Tätigkeit zweitens zu einer höheren Eingruppierung führen, wenn sie dauerhaft übertragen worden wäre? Lautet die Antwort auf beide Fragen "Ja", hast Du nach einem Monat Anspruch auf eine Zulage erworben. Lautet eine der Antworten "Nein", gibt es keinen Anspruch uáuf eine Zulage.