Ich bin damals eigeninitiativ von nachgeordnetem Bereich des Ministeriums A ins Ministerium B gewechselt. Nachdem entschieden war, dass ich die Stelle bekomme, hat Personalreferat der neuen Stelle beim Personalreferat der alten Stelle wegen "Abgabe" meiner Wenigkeit angefragt. Natürlich hatte ich kurz zuvor Chef und Personalabteilung informiert, damit es kein böses Blut gibt. Nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" wurde dann ein geordneter Wechsel vollzogen und ich erhielt einen Änderungsvertrag.
Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden übertragen, nur Überstunden habe ich noch abgebummelt. Die Tätigkeit war höher eingruppiert als meine Entgeltgruppe, der Wechsel wurde dann arbeitnehmerfreundlich erst nach Aufstieg in die nächste Stufe vollzogen.
Das hört sich sehr gut an. Folgende Situation.:
ich arbeite im Amt "A" und bin in E8/3 eingruppiert. Ich sollte in die E9b/3 eingruppiert werden. Da ich aber damit nicht einverstanden bin, habe ich mich woanders (Amt "B") beworben und würde genommen. Das ist eine E10 Stelle.
Ich habe meinen Wunsch geäußert in die E10/3 eingruppiert zu werden. Die haben gemeint, die können es noch nicht 100% zustimmen, aber es siehe gut aus.
Frage.: wenn ich vom Amt "A" zum Amt "B" versetzt werde, würde ich dann überhaupt in die E10/3 kommen? weil Aufstieg wäre ja, von E8/3 > E9b/3 > E10/2 ?
Gleicher Arbeitgeber, aber komplett unterschiedliche Ämter.
Das wäre dann ein Änderungsvertrag? Sprich keine Probezeit, Urlaubstage mitgenommen, aber der Stufenaufstieg dann nur bis E10/2?
Oder müsste ich beim Amt "A" kündigen und beim Amt "B" einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen?
kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus