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§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses: auch innerhalb eines Landes?

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neodeo2:
Hallo zusammen,

ich habe mir die Kündigungsfristen nach § 34 angeschaut und habe eine Frage dazu.

Gilt diese Kündigungsfrist auch bei einem Wechsel, wenn man innerhalb eines Landes (RLP) verbleibt, und nur das Amt wechselt? (Weil der Arbeitgeber ist ja immer noch das Land RLP)

Danke

Lars73:
Die Kündigungsfrist gilt wenn man kündigt. Wenn es keine Kündigung ist sondern ein internen Wechsel gilt keine Kündigungsfrist.

neodeo2:
ja, ist ein komplett anderes Amt. Keine Versetzung bzw. Abordnung.

Danke für die Antwort.

Lars73:
Auch in ein komplett anderes Amt wäre eine Versetzung möglich, aber wenn man dazu nicht bereit ist bleibt nur die Kündigung/Aufhebungsvertrag.

Gartenilse:
Ich bin damals eigeninitiativ von nachgeordnetem Bereich des Ministeriums A ins Ministerium B gewechselt. Nachdem entschieden war, dass ich die Stelle bekomme, hat Personalreferat der neuen Stelle beim Personalreferat der alten Stelle wegen "Abgabe" meiner Wenigkeit angefragt. Natürlich hatte ich kurz zuvor Chef und Personalabteilung informiert, damit es kein böses Blut gibt. Nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" wurde dann ein geordneter Wechsel vollzogen und ich erhielt einen Änderungsvertrag.
Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden übertragen, nur Überstunden habe ich noch abgebummelt. Die Tätigkeit war höher eingruppiert als meine Entgeltgruppe, der Wechsel wurde dann arbeitnehmerfreundlich erst nach Aufstieg in die nächste Stufe vollzogen.

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