Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses: auch innerhalb eines Landes?
Lars73:
Stufe 3 ist nur bei Einstellung nicht bei Versetzung und Höhergruppierung möglich.
neodeo2:
Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.
Ok, Danke für die Infos :-)
XTinaG:
Selbst dann führt das nicht zwangsläufig in Stufe 3 - oder dazu, daß es sich rechtlich um eine Einstellung handelt.
WasDennNun:
--- Zitat von: neodeo2 am 26.11.2021 10:33 ---Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.
Ok, Danke für die Infos :-)
--- End quote ---
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.
Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.
neodeo2:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.11.2021 11:03 ---
--- Zitat von: neodeo2 am 26.11.2021 10:33 ---Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.
Ok, Danke für die Infos :-)
--- End quote ---
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.
Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.
--- End quote ---
Naja diese Zulage wird ja dann nur 2 Jahre bezahlt, bis man in der stufe 3 ist? heißt im Endeffekt, man verbringt sozusagen 5 Jahre in der Stufe 3?
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