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§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses: auch innerhalb eines Landes?

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Lars73:
Stufe 3 ist nur bei Einstellung nicht bei Versetzung und Höhergruppierung möglich.

neodeo2:
Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)

XTinaG:
Selbst dann führt das nicht zwangsläufig in Stufe 3 - oder dazu, daß es sich rechtlich um eine Einstellung handelt.

WasDennNun:

--- Zitat von: neodeo2 am 26.11.2021 10:33 ---Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)

--- End quote ---
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.

Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.

neodeo2:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.11.2021 11:03 ---
--- Zitat von: neodeo2 am 26.11.2021 10:33 ---Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)

--- End quote ---
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.

Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.

--- End quote ---

Naja diese Zulage wird ja dann nur 2 Jahre bezahlt, bis man in der stufe 3 ist? heißt im Endeffekt, man verbringt sozusagen 5 Jahre in der Stufe 3?

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