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§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses: auch innerhalb eines Landes?
Thiesi:
Die Verweildauer in den einzelnen Stufen bleibt unverändert; man erhält lediglich das Gehalt der höheren Stufe.
neodeo2:
--- Zitat von: Thiesi am 26.11.2021 12:11 ---Die Verweildauer in den einzelnen Stufen bleibt unverändert; man erhält lediglich das Gehalt der höheren Stufe.
--- End quote ---
Ja, das meine ich ja.
Versetzung wäre: von e8/3 nach e10/2 + Zulage, nach 2 Jahren ist man in e10/3 keine Zulage mehr.
Kündigung und Neuanstellung wäre: e10/3, aber eben mit Probezeit
XTinaG:
Ist die neue Tätigkeit befristet? Wenn nicht, welche Bedeutung mißt Du der Probezeit zu?
WasDennNun:
--- Zitat von: neodeo2 am 26.11.2021 13:01 ---
--- Zitat von: Thiesi am 26.11.2021 12:11 ---Die Verweildauer in den einzelnen Stufen bleibt unverändert; man erhält lediglich das Gehalt der höheren Stufe.
--- End quote ---
Ja, das meine ich ja.
Versetzung wäre: von e8/3 nach e10/2 + Zulage, nach 2 Jahren ist man in e10/3 keine Zulage mehr.
--- End quote ---
Oder na zwei Jahren das Entgelt der Stufe 4, oder nach drei Jahren das Entgelt der Stufe 4.
Das kann man ausgestalten wie es einem passt.
[/quote]
Kündigung und Neuanstellung wäre: e10/3, aber eben mit Probezeit
[/quote]Nur wenn du übertariflich bezahlt werden wirst.
Du hättest keinen Anspruch auf Stufe 3.
Oder wie leitest du eine tarifliche Möglichkeit der Einstellung in Stufe 3 ab?
und das KSchG gilt für dich in beiden Fällen,also so what?
neodeo2:
Hallo zusammen,
sooo ich habe mich wieder schlecht verkauft :-( und werde jetzt aber von Amt A zum Amt B versetzt und demensprechend Höhergruppiert von e8/3 in die e10/2.
Frage: bei einer Versetzung kann man die Urlaubstage mitnehmen, aber keine Überstunden?
Man hat zwar keine Probezeit, aber der KSchG bleibt natürlich bestehen?
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