Autor Thema: § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses: auch innerhalb eines Landes?  (Read 4491 times)

neodeo2

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Hallo zusammen,

ich habe mir die Kündigungsfristen nach § 34 angeschaut und habe eine Frage dazu.

Gilt diese Kündigungsfrist auch bei einem Wechsel, wenn man innerhalb eines Landes (RLP) verbleibt, und nur das Amt wechselt? (Weil der Arbeitgeber ist ja immer noch das Land RLP)

Danke

Lars73

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Die Kündigungsfrist gilt wenn man kündigt. Wenn es keine Kündigung ist sondern ein internen Wechsel gilt keine Kündigungsfrist.

neodeo2

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ja, ist ein komplett anderes Amt. Keine Versetzung bzw. Abordnung.

Danke für die Antwort.

Lars73

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Auch in ein komplett anderes Amt wäre eine Versetzung möglich, aber wenn man dazu nicht bereit ist bleibt nur die Kündigung/Aufhebungsvertrag.

Gartenilse

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Ich bin damals eigeninitiativ von nachgeordnetem Bereich des Ministeriums A ins Ministerium B gewechselt. Nachdem entschieden war, dass ich die Stelle bekomme, hat Personalreferat der neuen Stelle beim Personalreferat der alten Stelle wegen "Abgabe" meiner Wenigkeit angefragt. Natürlich hatte ich kurz zuvor Chef und Personalabteilung informiert, damit es kein böses Blut gibt. Nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" wurde dann ein geordneter Wechsel vollzogen und ich erhielt einen Änderungsvertrag.
Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden übertragen, nur Überstunden habe ich noch abgebummelt. Die Tätigkeit war höher eingruppiert als meine Entgeltgruppe, der Wechsel wurde dann arbeitnehmerfreundlich erst nach Aufstieg in die nächste Stufe vollzogen.

XTinaG

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Wenn man mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließt, tritt dieser eigentlich an die Stelle des alten Arbeitsvertrages. Wenn der Arbeitgeber also größer ist und verschiedene Stellen Arbeitsverträge schließen, kann es auch sein, daß dort die Rechte nicht weiß, was die Linke macht und der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließt, der das Arbeitsverhältnis dann einfach zu geänderten Bedingungen fortsetzt.

neodeo2

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Ich bin damals eigeninitiativ von nachgeordnetem Bereich des Ministeriums A ins Ministerium B gewechselt. Nachdem entschieden war, dass ich die Stelle bekomme, hat Personalreferat der neuen Stelle beim Personalreferat der alten Stelle wegen "Abgabe" meiner Wenigkeit angefragt. Natürlich hatte ich kurz zuvor Chef und Personalabteilung informiert, damit es kein böses Blut gibt. Nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" wurde dann ein geordneter Wechsel vollzogen und ich erhielt einen Änderungsvertrag.
Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden übertragen, nur Überstunden habe ich noch abgebummelt. Die Tätigkeit war höher eingruppiert als meine Entgeltgruppe, der Wechsel wurde dann arbeitnehmerfreundlich erst nach Aufstieg in die nächste Stufe vollzogen.

Das hört sich sehr gut an. Folgende Situation.:

ich arbeite im Amt "A" und bin in E8/3 eingruppiert. Ich sollte in die E9b/3 eingruppiert werden. Da ich aber damit nicht einverstanden bin, habe ich mich woanders (Amt "B") beworben und würde genommen. Das ist eine E10 Stelle.

Ich habe meinen Wunsch geäußert in die E10/3 eingruppiert zu werden. Die haben gemeint, die können es noch nicht 100% zustimmen, aber es siehe gut aus.

Frage.: wenn ich vom Amt "A" zum Amt "B" versetzt werde, würde ich dann überhaupt in die E10/3 kommen? weil Aufstieg wäre ja, von E8/3 > E9b/3 > E10/2 ?
Gleicher Arbeitgeber, aber komplett unterschiedliche Ämter.

Das wäre dann ein Änderungsvertrag? Sprich keine Probezeit, Urlaubstage mitgenommen, aber der Stufenaufstieg dann nur bis E10/2?

Oder müsste ich beim Amt "A" kündigen und beim Amt "B" einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen?

kennt sich jemand aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus

WasDennNun

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Wenn Amt A und Amt B der gleiche Arbeitgeber ist (Land Z) dann bedarf es keiner Kündigung.
Auch der Kündigungsschutz besteht weiter und Urlaub etc. ebenfalls.

Ist ja weiterhin ein und der selbe AG und AV
Ein Änderungsvertrag (komplett neuer Vertrag?) stellt somit ja nur eine neue Situation fest.

neodeo2

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Ist ja weiterhin ein und der selbe AG und AV
Ein Änderungsvertrag (komplett neuer Vertrag?) stellt somit ja nur eine neue Situation fest.

Super, und wie verhält sich das mit der E10/3 Eingruppierung? möglich von E8/3 zu E10/3 bei Versetzung?

ist eine komplett neue Arbeitsstelle, andere Aufgaben, anderes Amt

XTinaG

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Es ist eine Höhergruppierung. Sie führt zwangsläufig aus der E8/3 in die E10/2.

Lars73

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Stufe 3 ist nur bei Einstellung nicht bei Versetzung und Höhergruppierung möglich.

neodeo2

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Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)

XTinaG

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Selbst dann führt das nicht zwangsläufig in Stufe 3 - oder dazu, daß es sich rechtlich um eine Einstellung handelt.

WasDennNun

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Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.

Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.

neodeo2

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Also die Stelle bei Amt "A" kündigen und die Stelle beim Amt "B" neu annehmen.

Ok, Danke für die Infos :-)
Da bestände nur ein Anspruch auf Stufe 1, wenn es rechtlich um eine Einstellung handeln würde.
oder Stufe 2 wenn es eine Versetzung ist.

Einfachste Lösung: mit der Stufe 2 leben und eine Zulage nach §16.5 zur Stufe 3 erhalten.

Naja diese Zulage wird ja dann nur 2 Jahre bezahlt, bis man in der stufe 3 ist? heißt im Endeffekt, man verbringt sozusagen 5 Jahre in der Stufe 3?