Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fahrtkostenerstattung AII
OrganisationsGuy:
Bezirktarifvertrag RLP § 6 Abs. 1 (falls das zufällig zutreffend ist):
(1) Die Unterrichtsgebühren, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber
übernommen, sofern die/der Beschäftigte eine prüfungspflichtige Tätigkeit (§ 2) auszuüben hat. In sonstigen Fällen können die in Satz 1 genannten Aufwendungen vom Arbeitgeber übernommen werden.
in Absatz 2 und 3 gehts um Rückzahlungspflicht bei zeitnahem ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Absatz 4 erklärt wann die Rückzahlungspflicht nicht gilt.
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