Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anwalt
Marianne:
Hat ein Personalrat (NRW) die Möglichkeit sich über einen Anwalt zur einer beabsichtigten Vorgehensweisen/zum beabsichtigten Handeln beraten zu lassen?
Organisator:
Ja, selbstverständlich! Es wird ihn keiner daran hindern.
blondie:
Das findet man bei google:
•Kosten für außerprozessuale Auskünfte, Beratung oder Gutachten eines Anwalts
Sie sind nur in engen Ausnahmefällen erstattungsfähig. Verlangt wird, dass der Personalrat zuvor alle sonstigen, ihm zugänglichen Informations- und Beratungsmöglichkeiten (Studium der Fachliteratur, Erkundigungen bei Stufenvertretungen) ausgeschöpft hat.
•Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens
Zwar hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben einen umfassenden Informationsanspruch (§ 68 Abs. 2 BPersVG). Dennoch ist die Zuziehung von Sachverständigen erst dann erforderlich, wenn der Personalrat zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden Informationsquellen, insbesondere alle Möglichkeiten einer Unterrichtung durch die Dienststelle ausgeschöpft hat.
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Pauschal kann man das wohl nicht beantworten, aber es ist möglich. Wir hatten den Fall auch schon einmal zum Thema Gestellung von Leiharbeitern. Da wurde aber vorher der AG gefragt und der hatte auch nichts dagegen, weil er vermutlich auch nicht so tief im Thema war und Fehler vermeiden wollte.
Wdd3:
--- Zitat von: Organisator am 08.11.2021 15:20 ---Ja, selbstverständlich! Es wird ihn keiner daran hindern.
--- End quote ---
Ich vermute Marianne möchte wissen ob das vom AG bezahlt wird bzw. ob es ein Budget dafür gibt auf der dar PR Zugriff hat.
blondie:
so hatte ich das auch verstanden.
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