Hallo zusammen,
ist ein ambulanter Pflegedienst in der AVR Wue-BT-K
oder in der AVR-Wue BT-B
Es geht hier um die Pflegezulage nach § 51a Abs. 4 BT-B hier beträgt die Pflegezulage 35 €
§ 52 Abs. 5 BT-K hier beträgt die Pflegezulage 25 €
wann und wo wurde das den festgelegt. Welche Pflegezulage müsste den in welcher Höhe gezahlt werden??
Danke
Danke