Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Weihnachtsgeld
Isie:
Dann ist das Entgelt für Oktober die Berechnungsgrundlage. Für die Monate des unbezahlten Urlaubs wird die JSZ um jeweils ein Zwölftel gekürzt.
GanzToll:
In dem Zusammenhang hätte mich auch interessiert wie sich die Jahressonderzahlung bemisst, wenn ich Januar bis Juni in Teilzeit arbeite und im Juli, August und September Vollzeit und dann spätestens im November wieder in Teilzeit? Wird das maßgebliche Einkommen aus den Vollzeitmonaten im Juni, Juli und September dann auf das Teilzeitäquivalent reduziert oder wird der volle Betrag berücksichtigt?
Ergo, kann es sein dass die jsz am Ende höher ausfällt als das zustehende Teilzeitentgelt? (z.B in E10 bei 50 % Teilzeit)
Isie:
Maßgebend ist das durchschnittliche monatliche Entgelt im Bemessungszeitraum Juli bis September, sofern in diesen Monaten ein Entgelt vorhanden ist. Es kann also durchaus sein, dass die JSZ höher ist als das Entgelt früherer oder späterer Monate.
GanzToll:
Danke für die Aufklärung!
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