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Kündigungsfristen bei auslaufenden Vertrag (aber wahrscheinlicher Verlängerung)?
Wdd3:
An deiner Kündigungsfrist ändert sich nur dann etwas wenn du einen Unbefristeten Vertrag erhältst.
Wenn der neue Vertrag wider befristet ist bleibt es bis zur Vollendung des 2. Jahres bei 6 Wochen zum Monatsende.
Solange du keine Zu- oder Absage von dem anderen AG hast steckst du in der Bredouille das hat nichts mit Fristen zu tun die sind nicht abhängig vom Zeitpunkt an dem ein Schriftstück aufgesetzt wurdesondern von den vereinbarten Daten.
-Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten
-Du kannst um einen 1 Monatigen Vertrag bitten
-Du kannst nicht fristgerecht kündigen und einfach gehen
Die Entscheidung musst du letztlich selber treffen.
Wie WasDennNun schon häufig erwähnt hat und ich unterstütze diese Aussage: "Kommunikation wirkt Wunder"
honoiboy:
--- Zitat von: Wdd3 am 10.11.2021 16:46 --- An deiner Kündigungsfrist ändert sich nur dann etwas wenn du einen Unbefristeten Vertrag erhältst.
Wenn der neue Vertrag wider befristet ist bleibt es bis zur Vollendung des 2. Jahres bei 6 Wochen zum Monatsende.
Solange du keine Zu- oder Absage von dem anderen AG hast steckst du in der Bredouille das hat nichts mit Fristen zu tun die sind nicht abhängig vom Zeitpunkt an dem ein Schriftstück aufgesetzt wurdesondern von den vereinbarten Daten.
-Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten
-Du kannst um einen 1 Monatigen Vertrag bitten
-Du kannst nicht fristgerecht kündigen und einfach gehen
Die Entscheidung musst du letztlich selber treffen.
Wie WasDennNun schon häufig erwähnt hat und ich unterstütze diese Aussage: "Kommunikation wirkt Wunder"
--- End quote ---
Ich kapier garnix mehr.
Wo steht das bei einem befristeten Vertrag die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende ist?
Auch verstehe ich nicht wie meine Kündigungsfrist NICHT an dieses Schriftstück gekoppelt ist. Stand jetzt kann ich zum 1.1.2022 wechseln. Ab welchen Zeitpunkt ändert sich diese Möglichkeit auf den 1.4.2022? Ganz einfache Frage.
Fragmon:
--- Zitat von: Wdd3 am 09.11.2021 15:42 ---befristete Arbeitsverhältnisse
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis Ablauf der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate 4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.
--- End quote ---
im Folgenden sind die korrekten Kündigungsfristen. Alles andere ist Quatsch bzw. fehlerhaft und ist ohne zu wissen welcher Tarifvertrag gilt nicht herausfindbar.
Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen mit der BA von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
Da du bisher nicht geschrieben hast, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht kann keine Aussage zur Frist getroffen werden.
Deine Möglichkeiten:
Du lässt das AV zum 31.12.2021 auslaufen und bis unabhängig.
Du verlängerst (Unterschreibst den ÄV) und unterliegst weiterhin der Kündigungsfrist.
Du verlängerst und bittest später um Aufhebung deines Arbeitsvertrages.
honoiboy:
--- Zitat von: Fragmon am 11.11.2021 08:17 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 09.11.2021 15:42 ---befristete Arbeitsverhältnisse
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis Ablauf der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate 4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
Zum 1.1. kannst du nur anfangen wenn du den aktuellen Vertrag auslaufen lässt oder du mit deiner Dienststelle eine Weiterbefristung von 1 Monat vereinbarst.
--- End quote ---
im Folgenden sind die korrekten Kündigungsfristen. Alles andere ist Quatsch bzw. fehlerhaft und ist ohne zu wissen welcher Tarifvertrag gilt nicht herausfindbar.
Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen mit der BA von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
Da du bisher nicht geschrieben hast, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht kann keine Aussage zur Frist getroffen werden.
Deine Möglichkeiten:
Du lässt das AV zum 31.12.2021 auslaufen und bis unabhängig.
Du verlängerst (Unterschreibst den ÄV) und unterliegst weiterhin der Kündigungsfrist.
Du verlängerst und bittest später um Aufhebung deines Arbeitsvertrages.
--- End quote ---
Ahhh ok. Ich habe nicht gewusst das es noch für befristete Verträge seperate Kündigungsfristen gibt.
Dann passt das ja soweit. Danke
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