Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
S8a Erzieherin -> S15 Koordinierende Fachkraft
seibel91:
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe eine Frage zwecks einer Höhergruppierung.
Ich arbeite seit 2014 als Erzieherin und werde aller Voraussicht nach ab 01.01.22 eine Stelle als koordinierende Erzieherin bekommen.
Jetzt bin ich in der S8a Stufe 3 (3 Jahre in Stufe 3) und würde ja dann in die S15 eingruppiert werden. Kommt man dann wieder erst in Stufe 1 oder laut verschiedenen Quellen mind. in Stufe 2. Manche Koordinierenden mit denen ich vernetzt bin sagen, dass sei auch viel Verhandlungssache...?!
Zudem mache ich vertretungsweise seit 2017 die Aufgaben einer koordnierenden Erzieherin, könnte ich das als Argument bringen, um vielleicht meine jetzige Stufe 3 zu "verteidigen"?
Vielen Dank an alle, die mir mit Ihren Antworten weiterhelfen können.
Beste Grüße und bleib gesund!
Sozialarbeiter:
§ 17 TV-L
"Allgemeine Regelungen zu den Stufen"
Abs. 4
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. [...]
seibel91:
Vielen Dank. Diese Info hatte ich bereits. Leider werde ich daraus nicht ganz schlau. Trifft auf mich eher der zweite Teil des Paragraphen zu, oder? Bedeutet dann Eingruppierung S15 Stufe 1?
Isie:
Bei einer Hõhergruppierung kommt man mindestens in die Stufe 2.
Isie:
Von EG S 8a Stufe 3 kommst du in Stufe 3 der EG S 15.
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