S8a Erzieherin -> S15 Koordinierende Fachkraft

Begonnen von seibel91, 09.11.2021 19:20

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Isie

Ich muss mich entschuldigen. Anscheinend liegt doch eine Situation vor, in der bei der Stufenfestsetzung eine Entgeltgruppe übersprungen wird, und zwar die EG S 10. Ich habe die Stufenfestsetzung anhand der Entgelttabelle überprüft, die bei TdL online zu finden ist. Dort ist keine S 10 ausgewiesen und deshalb ergibt sich dort bei einer Höhergruppierung von S 8a Stufe 3 nach S 15 die Stufe 2. Lediglich bei der Entgelttabelle, die unter oeffentlicher-Dienst-info eingestellt ist und die ich zuerst verwendet habe, ergibt sich die Stufe 3, weil dort eine EG S 10 vorhanden ist.
Es tut mir leid, dass ich dir eine falsche Auskunft gegeben habe.

XTinaG

Hm, die S10 hat es im TV-L auch nie gegeben. Hast Du den Seitenbetreiber schon informiert? Sonst klicke ich bei Deinem Beitrag mal auf "melden", damit er das sieht und korrigieren kann.

Isie

Ja, ich habe den Seitenbetreiber per Mail informiert.

Isie

Zitat von: Isie am 12.11.2021 10:43
Ja, ich habe den Seitenbetreiber per Mail informiert.
@Admin: In dieser Tabelle und auch in der vorherigen für 2020 ist die EG S 10 ausgewiesen. Diese gibt es laut Anlage G zum TV-L nicht: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-sue-2021&matrix=1

Lothar57

Die Stufengleiche Höhergruppierung steht ja mal wieder auf der Agenda der derzeitigen Tarifverhandlungen. Wenn es dieses Mal klappen sollte, wird es auf jeden Fall einen Stichtag geben, ab dem die neue Regelung angewandt wird. Du solltest daher mit deinem AG darüber verhandeln, dass du erst nach diesem möglichen Stichtag höhergruppiert wirst.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

seibel91

Also ist es doch nicht so sicher, wie anfangs geglaubt...durch die Forderung (die Lothar57 beschreibt) bin ich erst auf meine Frage gekommen. Also doch eher Verhandlungsbasis. Sollte ich natürlich zum 1.1.22 eingestellt werden (koordinierende Fachkraft) und bis dahin noch nichts feststehen, steht der "Stichtag" natürlich auch in den Sternen, echt schwierig die Thematik. Aber Stufe 2 wäre auf jeden Fall sicher und muss ich sogar befürchten, dass sie mich in Stufe 1 "herabsetzen"?
Zumal ich es ja seit 2017 vertretungsweise neben der Gruppentätigkeit mache, wenn meine Leitung krank oder im Urlaub ist. Könnte man dahingehend argumentieren, dass einem daher daran gelegen ist in Stufe 3 zu bleiben, da einem ja die vier Jahre Vertretung auch keiner anerkannt hat? (oder Schuld eigen? ^^)

McOldie

1. Die Zurdnung zur Stufe 2 (vorausgesetzt es ist der gleiche Arbeitgeber) entspricht der  derzeitigen Rechtslage im Tarifrecht. Eine Zurückstufung in die Stufe 1 kann nicht stattfinden.
2. Ob die Beibehaltung der Stufe bei Höhergruppierungen in den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen auch so vereinbart wird, steht in den Sternen.

seibel91

Danke für eure bisherigen Antworten. Nächste Woche ist es soweit. Das Auswahlgepräch zur koordinierenden Fachkraft steht an. Weiß jemand von euch wie so ein Auswahlverfahren abläuft?
Lieben Dank

lima

Das ist trägerabhängig. Um welchen Träger handelt es sich?

seibel91

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

lima

Anwesend waren bei mir:
die Fachaufsicht der eFöB
jemand von der Schulaufsicht
Personalrat
und die entsprechenden Schulleiter der Schulen für die eine Stelle ausgeschrieben ist.
Zu Beginn sollte ich meine Person und meinen Werdegang vorstellen. Im Anschluss stellten mir die Schulleiter und die Fachaufsicht Fragen.
Einige Tage später wurde ich per Mail benachrichtigt, dass sich einer der Schulleiter für mich entschieden hat.
Ob das in jedem Berliner Bezirk gleich läuft, kann ich aber nicht sagen.

seibel91

@lima
Danke für deine schnelle Antwort. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Wird denn auch viel "rechtliches" abgefragt oder kann man auf die Fragen (sind natürlich immer unterschiedlich) situativ reagieren? Zudem habe ich mal gehört, dass man eine Aufgabe bekommt, die man in einer gewissen Zeit bearbeiten und danach präsentieren soll. War das bei dir auch so?
Ich danke dir schon mal vorab für deine Bemühungen mir weiterzuhelfen!

lima

Rechtliche Fragen wurden mir nicht gestellt. Ein paar situative Fragen und einige Fragen zu den jeweiligen Schulen. Es ist also sinnvoll, sich im Vorfeld mit dem Schulprogramm und der Konzeption der eFöB zu beschäftigen.

seibel91

Also anscheinend ganz "entspannt"!? Ich arbeite selbst an der Schule, sozusagen eine hausinterne Bewerbung. Zudem, wie ich im ersten Beitrag bereits geschildert habe, übernehme ich bereits seit 17/18, vertretungsweise die Aufgaben einer koordinierenden Fachkraft (wenn sie Urlaub hat oder erkrankt ist).