Autor Thema: Ablehnung Finanzausschuss/Personalrat vs. Aufhebungsvertrag  (Read 3640 times)

Babaisie

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Hallo zusammen,

Wie ist eure Erfahrung damit, dass der Personalrat und der Haupt- und Finanzausschuss einer Einstellung nicht zustimmt? Ich habe die Zusage zu meiner Traumstelle. Arbeitsbeginn wäre der 1.1.22. Ich müsste meinen aktuellen Job innerhalb der nächsten Woche kündigen, der Ausschuss tagt allerdings erst später. Ansonsten könnte ich erst zum 1.4.22 und das wäre zu spät, da ich auch einige Projekte betreuen soll die dann schon gestartet haben.
Alternative wäre ein Aufhebungsvertrag, wobei ich da meinen aktuellen AG nicht so gewillt einschätze.

Kaiser80

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Mir ist so eine Konstellation hier in NRW gar nicht bekannt, wo eine Stellenbesetzung konkret durch ein politisches Gremium bestimmt wird und der Personalrat (noch) mitbestimmungspflichtig ist.

Davon ab: Jetzt schreiben 5 User "Gute Erfahrung" und  5 User "Schlechte Erfahrung". Das hilft dir dann deine Kündigung auszusprechen oder eben nicht?

Lars73

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In den meisten Fällen dürfte das Ergebnis bestätigt werden. Aber wenn der zukünftige Arbeitgeber einen frühen Beginn will muss er die Voraussetzungen dafür schaffen. Wenn er am 10.11. noch keinen Vertrag anbieten kann braucht er nicht mit Arbeitsbeginn 1.1. zu rechnen.

Badener

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Politische Gremien sind unberechenbar.

veeam

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Hast Du eine schriftliche Zusage für das Ausschreibungsverfahren erhalten?
Steht dort oder irgendwo sonst eine von Deiner Seite aus zu erfüllende Bedingung drin? Also salopp "Vielen Dank für Ihr Interesse... bla bla... gerne möchten wir die ausgeschriebene Stelle mit Ihnen besetzen, wenn Sie uns den Wechsel zum 01.01.2022 bestätigen können bla bla..."

Wenn davon nirgendwo etwas steht würde ich das ganz gelassen angehen. Einfach ein nettes Schreiben aufsetzen, sich für die erfreulichen Nachrichten um des positiven Entscheids in erster Instanz bedanken und darum bitten rechtzeitig informiert zu werden, sobald die Besetzung in allen relevanten Gremien entschieden wurde. Sobald Dir auch diese Informationen vorliegen würdest Du, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, den frühestmöglichen Termin für den Stellenantritt bekanntgeben.


Grundsätzlich finde ich die Erwartungshaltung des neuen AG recht bedenklich und könnte schon Rückschlüsse auf die zukünftige Erwartungshaltung zulassen. Selber nicht aus dem Quark kommen und auf dem letzten Drücker muss dann noch alles huschi huschi von anderen erledigt werden. Dann muss man vielleicht einfach früher ausschreiben, wenn man morgen schon jemanden haben will, der bis gestern gekündigt haben muss. Was wäre denn gewesen wenn der Wunschbewerber aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr gehabt hätte? Dann hätte man entgegen der Bestenauslese den langfristig schlechteren Bewerber genommen, weil der aufgrund seines Unvermögens vielleicht gar kein zu kündigendes Beschäftigungsverhältnis besitzt?

Börnie

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Ohne schriftliche Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers würde ich nicht kündigen. Dann muss er sich halt noch etwas gedulden.

Börnie

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Grundsätzlich finde ich die Erwartungshaltung des neuen AG recht bedenklich und könnte schon Rückschlüsse auf die zukünftige Erwartungshaltung zulassen. Selber nicht aus dem Quark kommen und auf dem letzten Drücker muss dann noch alles huschi huschi von anderen erledigt werden. Dann muss man vielleicht einfach früher ausschreiben, wenn man morgen schon jemanden haben will, der bis gestern gekündigt haben muss. Was wäre denn gewesen wenn der Wunschbewerber aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr gehabt hätte? Dann hätte man entgegen der Bestenauslese den langfristig schlechteren Bewerber genommen, weil der aufgrund seines Unvermögens vielleicht gar kein zu kündigendes Beschäftigungsverhältnis besitzt?

Ich habe von einem Kollegen aus meiner alten Behörde mal mitbekommen, dass er sich bei einer anderen Behörde beworben hatte (kleinere Nachbarkommune) und der dortige Personalchef ihn ernsthaft aufgefordert hatte, bei seiner alten Behörde außerordentlich/fristlos zu kündigen, damit sie nicht so lange auf ihn warten müssten (er hatte 6 Mon. zum Ende des Kalendervierteljahres als KüFri). Er hat aufgrund dieser Forderung die Stelle dann auch nicht angetreten...

veeam

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Grundsätzlich finde ich die Erwartungshaltung des neuen AG recht bedenklich und könnte schon Rückschlüsse auf die zukünftige Erwartungshaltung zulassen. Selber nicht aus dem Quark kommen und auf dem letzten Drücker muss dann noch alles huschi huschi von anderen erledigt werden. Dann muss man vielleicht einfach früher ausschreiben, wenn man morgen schon jemanden haben will, der bis gestern gekündigt haben muss. Was wäre denn gewesen wenn der Wunschbewerber aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr gehabt hätte? Dann hätte man entgegen der Bestenauslese den langfristig schlechteren Bewerber genommen, weil der aufgrund seines Unvermögens vielleicht gar kein zu kündigendes Beschäftigungsverhältnis besitzt?

Ich habe von einem Kollegen aus meiner alten Behörde mal mitbekommen, dass er sich bei einer anderen Behörde beworben hatte (kleinere Nachbarkommune) und der dortige Personalchef ihn ernsthaft aufgefordert hatte, bei seiner alten Behörde außerordentlich/fristlos zu kündigen, damit sie nicht so lange auf ihn warten müssten (er hatte 6 Mon. zum Ende des Kalendervierteljahres als KüFri). Er hat aufgrund dieser Forderung die Stelle dann auch nicht angetreten...


Was man mündlich verlangt und schriftlich einfordert sind zum Glück noch immer zwei paar Schuhe.
Rechtlich hätte das vor keinem Arbeitsgericht bestand. Menschlich ist die Absage bei so einem Arbeitgeber, vielleicht mit freundlichem Hinweis an die Dienststellenleitung zum Verhalten des potentiellen Chefs, der folgerichtige Schritt. Das ist das, was ich meinte mit "das lässt schon Rückschlüsse auf die kommende Erwartungshaltung zu".

Babaisie

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Ich habe eine schriftliche Bestätigung für die Zusage zu dieser Stelle. Und es liegt nicht am neuen Arbeitgeber. Die Stelle war ab dem 1.1.22 angesetzt und ich habe mich auf Gut Glück beworben und dachte einfach nicht, dass ich genommen werde. Der Bewerbungsprozess war alles ganz normal und sie würden auch auf den 1.2.22 verschieben, aber mit der normalen Kündigungsfrist komme ich dann trotzdem erst zu Ende März raus. Das ist also meine "Schuld", dass ich mich darauf beworben hatte und einfach nicht damit gerechnet habe.

Wdd3

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Wenn es sich tatsächlich um deine Traumstelle handelt solltest du zumindest über die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages nachdenken.
Auch wenn dir dein aktueller AG dem nicht gewillt erscheint. Evtl. hast du die Möglichkeit auch etwas anzubieten? Oder einen Kompromiss mit beiden zu schließen bis Ende Feb. oder Anfang März?
Letztlich muss sich dein aktueller AG doch auch die Frage stellen ob er in Zukunft mit einer unglücklichen MA zufrieden sein kann.

2strong

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Wenn es hart auf hart kommt, besteht auch die Möglichkeit, ab einem bestimmten Termin den Arbeitsvertrag mit dem alten AG schlicht nicht mehr zu erfüllen. Je früher dem AG dieser Termin kommuniziert wird, je eher hat er Gelegenheit, sich darauf einzustellen.

veeam

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Die andere Alternative wäre ein doppeltes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Übergangsmonats. Vorzugsweise wird dieser Übergangsmonat beim alten Arbeitsgeber mit Resturlaub und bis dahin noch möglichst vielen Überstunden abgegolten.

Vielleicht erübrigt sich aber sämtliches Kopfzerbrechen wenn man einmal sachlich und auf Augenhöhe mit der/dem Vorgesetzten und Behördenleitung einen kurzfristigen Gesprächstermin ausmacht und den Sachverhalt darlegt. Eventuell könnte man auch übereinkommen auf bis Ende Januar durchzuarbeiten und auf den Ausgleich und die Auszahlung von Resturlaub und Überstunden zu verzichten.

Babaisie

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Vielen Dank für eure Nachrichten. Ich habe für mich jetzt eine Entscheidung getroffen und werde schauen wie es läuft.