Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ablehnung Finanzausschuss/Personalrat vs. Aufhebungsvertrag
Börnie:
Ohne schriftliche Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers würde ich nicht kündigen. Dann muss er sich halt noch etwas gedulden.
Börnie:
--- Zitat von: veeam am 11.11.2021 09:05 ---Grundsätzlich finde ich die Erwartungshaltung des neuen AG recht bedenklich und könnte schon Rückschlüsse auf die zukünftige Erwartungshaltung zulassen. Selber nicht aus dem Quark kommen und auf dem letzten Drücker muss dann noch alles huschi huschi von anderen erledigt werden. Dann muss man vielleicht einfach früher ausschreiben, wenn man morgen schon jemanden haben will, der bis gestern gekündigt haben muss. Was wäre denn gewesen wenn der Wunschbewerber aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr gehabt hätte? Dann hätte man entgegen der Bestenauslese den langfristig schlechteren Bewerber genommen, weil der aufgrund seines Unvermögens vielleicht gar kein zu kündigendes Beschäftigungsverhältnis besitzt?
--- End quote ---
Ich habe von einem Kollegen aus meiner alten Behörde mal mitbekommen, dass er sich bei einer anderen Behörde beworben hatte (kleinere Nachbarkommune) und der dortige Personalchef ihn ernsthaft aufgefordert hatte, bei seiner alten Behörde außerordentlich/fristlos zu kündigen, damit sie nicht so lange auf ihn warten müssten (er hatte 6 Mon. zum Ende des Kalendervierteljahres als KüFri). Er hat aufgrund dieser Forderung die Stelle dann auch nicht angetreten...
veeam:
--- Zitat von: Börnie am 11.11.2021 09:36 ---
--- Zitat von: veeam am 11.11.2021 09:05 ---Grundsätzlich finde ich die Erwartungshaltung des neuen AG recht bedenklich und könnte schon Rückschlüsse auf die zukünftige Erwartungshaltung zulassen. Selber nicht aus dem Quark kommen und auf dem letzten Drücker muss dann noch alles huschi huschi von anderen erledigt werden. Dann muss man vielleicht einfach früher ausschreiben, wenn man morgen schon jemanden haben will, der bis gestern gekündigt haben muss. Was wäre denn gewesen wenn der Wunschbewerber aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr gehabt hätte? Dann hätte man entgegen der Bestenauslese den langfristig schlechteren Bewerber genommen, weil der aufgrund seines Unvermögens vielleicht gar kein zu kündigendes Beschäftigungsverhältnis besitzt?
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Ich habe von einem Kollegen aus meiner alten Behörde mal mitbekommen, dass er sich bei einer anderen Behörde beworben hatte (kleinere Nachbarkommune) und der dortige Personalchef ihn ernsthaft aufgefordert hatte, bei seiner alten Behörde außerordentlich/fristlos zu kündigen, damit sie nicht so lange auf ihn warten müssten (er hatte 6 Mon. zum Ende des Kalendervierteljahres als KüFri). Er hat aufgrund dieser Forderung die Stelle dann auch nicht angetreten...
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Was man mündlich verlangt und schriftlich einfordert sind zum Glück noch immer zwei paar Schuhe.
Rechtlich hätte das vor keinem Arbeitsgericht bestand. Menschlich ist die Absage bei so einem Arbeitgeber, vielleicht mit freundlichem Hinweis an die Dienststellenleitung zum Verhalten des potentiellen Chefs, der folgerichtige Schritt. Das ist das, was ich meinte mit "das lässt schon Rückschlüsse auf die kommende Erwartungshaltung zu".
Babaisie:
Ich habe eine schriftliche Bestätigung für die Zusage zu dieser Stelle. Und es liegt nicht am neuen Arbeitgeber. Die Stelle war ab dem 1.1.22 angesetzt und ich habe mich auf Gut Glück beworben und dachte einfach nicht, dass ich genommen werde. Der Bewerbungsprozess war alles ganz normal und sie würden auch auf den 1.2.22 verschieben, aber mit der normalen Kündigungsfrist komme ich dann trotzdem erst zu Ende März raus. Das ist also meine "Schuld", dass ich mich darauf beworben hatte und einfach nicht damit gerechnet habe.
Wdd3:
Wenn es sich tatsächlich um deine Traumstelle handelt solltest du zumindest über die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages nachdenken.
Auch wenn dir dein aktueller AG dem nicht gewillt erscheint. Evtl. hast du die Möglichkeit auch etwas anzubieten? Oder einen Kompromiss mit beiden zu schließen bis Ende Feb. oder Anfang März?
Letztlich muss sich dein aktueller AG doch auch die Frage stellen ob er in Zukunft mit einer unglücklichen MA zufrieden sein kann.
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