Autor Thema: Arbeitsvertrag: - „der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.“  (Read 14563 times)

Isie

  • Gast
Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Einfach eine Vertragspassage zu ignorieren, weil man sie für rechtswidrig hält, ist auch keine Lösung. Also bleibt nur, den Arbeitgeber von der Rechtswidrigkeit zu überzeugen oder ihn zu verklagen, wenn Ersteres  nicht erfolgreich ist.

XTinaG

  • Gast
Die Bestimmungen des BUrlG sind einzelvertraglich unabdingbar, es kann nur und auch nicht bei allen Bestimmungen durch Tarifvertrag abgewichen werden, §13 Abs. 1 BUrlG. Der Arbeitnehmer kann also der Regelung durch den Arbeitsvertrag nicht wirksam zustimmen. Sie ist nichtig. Daran ändert sich nichts, auch wenn man es unterläßt, sein Recht durchzusetzen. Und Rumgekasper ändert erst recht nichts daran.

Wenn man es wollte, könnte man einfach zu einem beliebigen Zeitpunkt Urlaub beantragen und sehen, was passiert. Und dann ggfs. auch den Rechtsweg beschreiten, wenn einem der Urlaubszeitpunkt so wichtig ist.

Isie

  • Gast
Genau ... und sehen was passiert und dann ggf. den Rechtsweg beschreiten. Nicht anzuraten wäre jedenfalls, einfach in den nicht genehmigten Urlaub zu entschwinden. Und genau das hat Wdd3 zu bedenken gegeben, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
Was nützt es also dem TE, wenn hier konstatiert wird, dass die betreffende Passage des Arbeitsvertrages unwirksam ist? Das ist auch nur eine Rechtsmeinung.

XTinaG

  • Gast
Nein, der Kasper hat auf meinen Beitrag
In den Ferien sind ja eben keine Betriebsferien. Und da das BUrlG einzelvertraglich unabdingbar ist, konnte er wirksam überhaupt keiner davon abweichenden Regelung zustimmen.
mit
Doch konnte er. Verstehende Leser brauchen den Rest nicht zu wiederholen.
geantwortet. Und das ist schlicht und ergreifend falsch. Und hat auch nix mit Genehmigung oder Nichtgenehmigung von Urlaub zu tun.

Der TE hat übrigens genau nach Rechtsmeinungen gefragt:
Hat dieser Passus eigentlich weiterhin rechtlich Bestand? Stolpere nur gerade in einem alten Vertrag darüber und es würde mich interessieren ob sich das mit den aktuellen Rechtssprechung der Arbeitsgerichte deckt?

Danke für eure Meinung.

Ich gehe also davon aus, daß er sich eine angeregte Diskussion darüber versprochen hat und er aus dieser irgendeinen Nutzen zieht.

In einen nicht genehmigten Urlaub zu entschwinden hat hier außerdem niemand geraten.

Wdd3

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Genau ... und sehen was passiert und dann ggf. den Rechtsweg beschreiten. Nicht anzuraten wäre jedenfalls, einfach in den nicht genehmigten Urlaub zu entschwinden. Und genau das hat Wdd3 zu bedenken gegeben, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
Was nützt es also dem TE, wenn hier konstatiert wird, dass die betreffende Passage des Arbeitsvertrages unwirksam ist? Das ist auch nur eine Rechtsmeinung.

Das hast du richtig verstanden. Danke

XTinaG hat das ebenso, versucht allerdings Spid zu beerben ::)

Isie

  • Gast
Der Ton macht die Musik. Und du machst gerade sehr viel Krach.

Wdd3

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Ich habe dir sachliche einfache Fragen gestellt die du ignorierst und du glaubst von deinen Unzulänglichkeiten abzulenken indem du mich beleidigst.
Willst du nun antworten oder dich unflätig verhalten?