Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage TVÖD Kommunen
veeam:
Der Verbleib von spid ist kein Regeltatbestand des TVÖD und daher unbeachtlich. :D
Schau mal hier -> https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117055.0.html
Es gab auch eine vorangegangene Diskussion, die wurde aber entfernt weil es etwas ausgeartet ist.
TechnikerTB:
--- Zitat von: veeam am 11.11.2021 09:36 ---Der Verbleib von spid ist kein Regeltatbestand des TVÖD und daher unbeachtlich. :D
--- End quote ---
Alter Falter...Spid lässt grüßen.
Traurig... :'(
Johann:
Wenn ihr die Arbeit aufgrund externer Umstände (zu wenig Mitarbeiter/Fehlende Hotline) nicht mehr im notwendigen Maße innerhalb eurer regulären Arbeitszeit bei Einsatz mittlerer Art und Güte schafft, wirds Zeit, eine Überlastungsanzeige zu schreiben.
So ist schriftlich festgehalten, dass ihr das Problem erkannt habt, was euch im Nachhinein vor Konsequenzen schützen kann. Das Problem ist dann die Sache des Vorgesetzten und ihr könnt pünktlich nach 8 Stunden den Stift fallen lassen und stressbefreit nach Hause gehen.
TechnikerTB:
Korrekt. Für die Organisation+Ausstattung zeichnet sich die Dienststelle verantwortlich, nicht der Beschäftigte. Überlastung anzeigen.
nichts_tun:
Es besteht die Möglichkeit für den AG, Überstunden anzuordnen (§ 7 Abs. 7 TvöD), die dann entsprechend eine Zulage auslösen (§ 8 Abs. 1 TVöD).
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