Wenn ihr tariflich höherwertige Tätigkeiten vorübergehend wahrnehmt, steht euch eine Zulage nach § 14 TVöD zu. Solltet ihr nur viel zu tun haben, dann habt ihr leider keinen Anspruch auf irgendwas.
Wäre Spid jetzt noch hier, würde er euch noch raten, das Problem des AG nicht zu dem euren zu machen.
Kommt, macht 8 Stunden eure Arbeit mittlerer Art und Güte, und geht wieder heim.