Autor Thema: Nebenbeschäftigung "anmelden" beim Arbeitgeber  (Read 2277 times)

fragende

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Hallo ich habe eine Frage,

laut Arbeitsvertrag muss ich meinem Arbeitgeber (Hauptbeschäftigung) darüber informieren, dass ich einer Nebenbeschäftigung (in meinem Fall Kleingewerber) nachgehen möchte. Die genaue Formulierung fällt mir gerade nicht ein. Aber nun meine Frage:

Klar ist, ich muss meinen Arbeitgeber informieren. Kann dieser das ablehnen? Wie sollte man diese Absicht am besten (schriftlich) formulieren?

Und eine weitere Frage: Darf eine Nebenbeschäftigung in der Elternzeit (Elternzeit in der Hauptbeschäftigung) ausgeübt werden?

Danke und viele Grüße

 

Wdd3

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Antw:Nebenbeschäftigung "anmelden" beim Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 11.11.2021 11:30 »


Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,
-ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
-sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder
-die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen.

Nebenbeschäftigungen dürfen auch in der Elternzeit ausgeübt werden.

Kaiser80

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Antw:Nebenbeschäftigung "anmelden" beim Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 11.11.2021 12:04 »
Fällt das AV unter das Tarifregime des TVÖD?

Wenn ja, besteht eine Rechtzeitige Anzeigepflicht. Eine Nebentätigkeit ist für TB grds nicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit allerdings untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

Bei Beamten ist/war es m.W. grds. genehmigungspflichtig. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher

G105

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Antw:Nebenbeschäftigung "anmelden" beim Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 12.11.2021 07:51 »
Interessante Frage, ich stele mir die Frage ob ein Kleingewerbe überhaupt dem AG mitgeteilt werden muss.

Bei uns in der Behörde gibt es ein Formular, dass wir benutzen um eine Nebentätikeit anzumelden und da gibt es kein Punkt für ''Kleingewerbe'' oder ein Regelbesteuertes Gewerbe.

Wdd3

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Antw:Nebenbeschäftigung "anmelden" beim Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 12.11.2021 08:21 »
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, den Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) eine freie Berufswahl.
Doch selbst die kann Grenzen haben. Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit (wie bereits oben beschrieben wurde) seine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden.