Die für dich maßgebliche Regelung findet sich, wie bereits genannt, in Vorbemerkung Nr. 7 der EGO. Du hast die erforderliche Prüfung nicht abgelegt, sodass dann folgende Regelung gilt:
"Hat eine Beschäftigte/ein Beschäftigter die für ihre/seine Eingruppierung nach den Absätzen 1 und 2 vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen. Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach
Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage.[...]", Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3.
Siehe Seite 57 des verlinkten Dokuments.