Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75521 times)

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Ja, aber Erhöhung der Grundbesoldung auf gesetzlicher Basis, also der Tabellen des HBesG, oder ?

micha77

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Ich verstehe auch nicht was daran so lange dauert? Wenn man sich schon eingesteht, dass man die "Reparatur" erst in 3-4 Jahren abgeschlossen hat, dann kann man es sich doch erstmal einfach machen.
Grundgehalt rauf:
A5 +10%, A6 +9%, A7 +8%, A8 +7%, A9 +6%, A10 +5% etc.
Familienzuschlag 1K +50€, 2K +100€, 3K +300-350€ etc.

und dann kann man sich die nächsten Monate/Jahre Gedanken machen, wo man hin muss und wie es weiter geht.
Aber wahrscheinlich ist diese Idee auch schon zu teuer   :-\

Naja da lag ich ja gar nicht so verkehrt mit meiner Vermutung. Trotzdem ist es ein Trauerspiel, dass das Ganze erst 2023 und 2024 kommt. Ich hätte mein "Vorschlag" fairer gefunden, denn da haben die Linken wohl recht. Die niedrigen Besoldungsstufen haben prozentual (bei 2*3%) weniger davon als höhere Besoldungsklassen, und dabei sind die Abstände zu einer verfassungskonformen Mindestbesoldung eher unten als oben zu weit entfernt.
Ich frage mich nur, was die Herren Politiker vom BVerfG aufgezeigt bekommen wollen. Alle Vorgaben liegen doch auf dem Tisch. Man muss sich nur die Mühe machen, die ehemaligen und aktuellen Daten von den Ämtern zusammentragen und rechnen. Nichts anderes hat der VGH Kassel gemacht.
Nehmen wir mal ein Beispiel vom VGH, die A10 St. 1 aus dem Jahr 2020, dort lag die Nettoalimentation noch 2343€ p.a. hinter der Vergleichsschwelle (also Grundsicherungsniveau +15%) im Jahresvergleich zurück.
Gehen wir vom aktuellen Grundgehalt (A10, St. 1) aus, also 2931€ (wäre ja auch im April 2023 so), dann sind 3% knapp 88€, dazu noch 200€ Fam-Zuschlag, macht 288€, wo wir dann netto bei ca. 200-215€ pM wären, also eben jenem Wert, der 2020 zum absoluten Minimum der Vergleichsschwelle fehlt. Von den darunterliegenden Besoldungsstufen mal ganz zu schweigen... Dazwischen liegen aber noch die Jahre 2021 und 2022, also die Jahre in denen die Werte für Regelleistungen, Wohn- und Heizkosten wahrscheinlich deutlich höher stehen als 2020.
Ich bin gespannt im Herbst auf die Begründung in dem Entwurf, man gesteht sich ja quasi jetzt schon ein, weiter verfassungswidrig zu niedrig zu besolden.
In Anbetracht der schon angekündigten Verzögerungstaktik (Bereinigung der Problematik erst final in 3-4 Jahren) ist das zumindest ein halbwegs fairer Anfang den man geht (Erhöhung des Grundgehaltes + Erhöhung des Familienzuschlages).

Ich finde aber auch, dass die Ämter in der Pflicht stehen die Daten/Werte zeitnah für das Vorjahr zu ermitteln und dann entsprechend zur Verfügung zu stellen. Weiter sollte auch die Politik sich nicht am absoluten Minimum der Vergleichsschwelle lang hangeln, sondern im Voraus reagieren - sonst hängt man mit den Daten immer hinterher und droht wieder in die Verfassungswidrigkeit abzurutschen - Und ich hoffe, dass das BVerfG bald die ganzen Vorlagen zusammenzieht und ein Grundsatzbeschluss für alle BL in der A-Besoldung fasst.

Neuer12

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Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.

emdy

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Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.

Wer ist denn zufrieden? Ich finde auch lächerlich zu meinen, man könnte sich den Vorgaben der Verfassung schrittweise nähern. Gilt soetwas auch für die Menschenwürde?

Dennoch liegt aus Hessen erstmals ein Lösungsweg vor, der anerkennt, dass ALLE Beamten unteralimentiert sind. Das ist nach dem jahrelangen Trauerspiel schon etwas Gutes.

Unknown

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Dennoch liegt aus Hessen erstmals ein Lösungsweg vor, der anerkennt, dass ALLE Beamten unteralimentiert sind. Das ist nach dem jahrelangen Trauerspiel schon etwas Gutes.
Damit hast du recht, aber es ist und bleibt trotzdem ein Trauerspiel. Entweder man beseitigt den verfassungswidrigen Zustand komplett oder man bricht weiterhin die Vorgaben. Das letztere scheint eher aus fiskalisch motivierten Gründen der Fall zu sein. Klingt für mich irgendwie wie halbschwanger. Was machen wir bzw. sind wir jetzt. Wir wollen, aber es ist zu teuer, egal was die Beschlüsse oder Urteile sagen.

ursus

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Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
« Antwort #155 am: 07.08.2022 13:14 »
Ich muss Unknown Recht geben: Selten sind Lebenssachverhalte so klar, wie im Fall des Vorliegens einer Schwangerschaft. Ein "bisschen schwanger" gibt es nicht, ebenso wenig wie eine "ein bisschen evident ausreichende (Mindest-) Besoldung"! Art. 33 Abs. 5 GG ist "unmittelbar geltendes Recht" und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 <232>; 117, 330 <344>). Da es unmittelbar, also sofort, gilt, kann man es verfassungskonform nicht über einen längeren Zeitraum herstellen. Dennoch versuchen die 17 Besoldungsgesetzgeber dies so dar zustellen. Zumindest nach Auffassung der Juristen der Landesregierung Schleswig Holstein fehlen jedem Beamten (mit Ausnahme der Minister) monatlich ca. 475,- Euro um eine verfassungskonforme Alimentation zu gewähren - dennoch handelt sie vorsätzlich verfassungswidrig:
Vergl. Gegengutachten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07300/umdruck-19-07321.pdf
"1.1 Anhebung der Grundbesoldung für alle Beamtinnen und Beamte
Der rechnerische Fehlbetrag der Besoldung aus dem untersten Amt der Besoldungsordnung in der ersten Erfahrungsstufe (dieses Amt dient als Maßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung des notwendigen Abstands zur Grundsicherung) beziffert sich nach unseren (zwischenzeitlich aktualisierten) Ermittlungen auf ca. 475 € (siehe dazu auch die Erläuterung der veränderten Beträge in dem gesonderten Vorschlag zur Aktualisierung des Gesetzentwurfs in Anlage 3 des Schreibens) monatlich für die vierköpfige Alleinverdienerfamilie. Um das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren, müsste die Grundbesoldung für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger (d. h. bis zur Ministerebene hinauf) monatlich um diesen Betrag erhöht werden."
Kürzer und  prägnanter kann man es nicht formulieren. Dieser rechnerische Fehlbetrag i. H. v. rd. 500,- Euro gilt im Übrigen für alle 17 Besoldungsgesetzgeber. Für die Vergangenheit lässt sich dies n. m. E. für die rechtsbehelfsbehafteten Fälle nicht mehr revidieren, soll heißen, dass n. m. E. für die "offenen Fälle" Besoldungsnachzahlungen in der genannten Höhe für die offenen Monate und Jahre anstehen. Um einen weiteren Mitstreiter zu zitieren: "Der Schatz ist (bereits) gehoben, er liegt (bisher) nur noch in den Tresoren der Finanzminister".

micha77

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Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.

Nein, nicht falsch verstehen- ich finde es ehrlich gesagt auch eine Frechheit, dass darauf erst in einem 3/4 Jahr bis 1,5 Jahren regiert wird. Ich bin aber auch auf die Debatten im Landtag und auf die Begründung im Gesetz gespannt. Mehr als weiterhin Widerspruch einzulegen bleibt aber erstmal nicht - das Einzige positive daran ist, dass man bemüht ist, vorerst die "Reparatur" übers Grundgehalt + Familienzuschlag zu regeln, als die "Herumdokterei" wie in manch anderen Bundesländern.

Ozymandias

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Falls ich richtig gerechnet habe, dürfte Hessen nach der doppelten 3% Erhöhung in den Endstufen der A-Besoldung immer noch leicht (paar Zehnlere) hinter Baden-Württemberg liegen. Dies nur zur groben Einordnung.

Drehleiterkutscher

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...und man bis etwa A11 eine Besoldungsgruppe weiter oben eingeordnet wird (mD A8 - A10, Eingang gD A10/11)

Weberknecht81

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Gibt es in Hessen von den Gewerkschaften schon irgendwelche Muster-Widersprüche für 2022?

Berti0809

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Ja. Und zwar bei der GdP (Gewerkschaft der Polizei). Aber ich finde dazu gerade leider keinen Link. Bei uns wurde das intern über eine Mail gesteuert.

Max

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Sollte es da nicht auch rückwirkend etwas geben?

Finanzer

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@max: es sollte und müsste, wird wohl aber erst was werden nachdem die hessische Besoldung vor dem BVerfG verhandelt wurde.

Prince of Persia

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Heute Abend für alle Betroffenen zum Thema Besoldung im Hessen Fernsehen um 20.15 Uhr.

http://programm.ard.de/TV/hrfernsehen/mex--das-marktmagazin/eid_281084000795818

Finanzer

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Interessant,  danke. Da wäre ich ja direkt geneigt den Fernseher ausnahmsweise anzuschalten.