Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.
Ich habe es in Kopie vorliegen. Ich bin ja ganz deiner Meinung, aber mir wurde von einem führenden Gewerkschaftler halt gesagt, dass es ggf nen ablehnenden Bescheid geben könnte und dann steht man relativ dumm da und müsste prozessieren, da ansonten das Jahr 2022 "beschieden" wäre. Daher meine Frage ob schon jemand in Hessen Antwort auf seinen neuerlichen Widerspruch bekommen hat.
Bisher ist mir kein Fall bekannt, in welchem das passiert wäre. Da diese Widersprüche im Massenverfahren von einer geringen Anzahl an Bearbeitern bearbeitet werden, warum sollten genau Sie der einzige (oder einer der wenigen sein), wo Bearbeiter X eines Morgen mit dem falschen Fuß aus dem Bett gefallen ist und sich denkt: "Yo, fuck it, dem geb ichs, hier mache ich mir jetzt extra viel Arbeit anstatt meinem 08/15-Standardschreiben"
Mal ganz davon abgesehen, das ein negatives Bescheiden jedwedem Grundsatz ökonomischen Verwaltungshandeln widersprechen würde.
Die Bedenke des betreffenden Gewerkschafters haben somit allenfalls theoretischen Wert, wenn überhaupt.
@Hessenbub: Wann kam ihre Antwort?