Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75478 times)

Weberknecht81

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Moin zusammen,

es gibt ja wohl nun von Peter Beuth ein Schreiben an die DStG, wonach auf die einrede der Verjährung verzichtet wird und weitere Einsprüche nicht nötig wären. Hat jemand dennoch einen weiteren Widerspruch an die Bezügestelle gerichtet, bzw. viel wichtiger ne Antwort drauf bekommen?

Finanzer

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Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.

Weberknecht81

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Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.

Ich habe es in Kopie vorliegen. Ich bin ja ganz deiner Meinung, aber mir wurde von einem führenden Gewerkschaftler halt gesagt, dass es ggf nen ablehnenden Bescheid geben könnte und dann steht man relativ dumm da und müsste prozessieren, da ansonten das Jahr 2022 "beschieden" wäre. Daher meine Frage ob schon jemand in Hessen Antwort auf seinen neuerlichen Widerspruch bekommen hat.

Hessenbub

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Ich habe bereits am 07.10.2022 beim RP Kassel - Bezügestelle Widerspruch gegen die Besoldung 2022 eingelegt und folgende Antwort erhalten:

Ihr Antrag/Widerspruch betreffend amtsangemessene Besoldung 2022

Sehr geehrter..

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens am 07.10.2022.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 30. November 2021 (AZ 1 A 863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Regierungspräsidium Kassel -BezügesteIle

Finanzer

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Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.

Ich habe es in Kopie vorliegen. Ich bin ja ganz deiner Meinung, aber mir wurde von einem führenden Gewerkschaftler halt gesagt, dass es ggf nen ablehnenden Bescheid geben könnte und dann steht man relativ dumm da und müsste prozessieren, da ansonten das Jahr 2022 "beschieden" wäre. Daher meine Frage ob schon jemand in Hessen Antwort auf seinen neuerlichen Widerspruch bekommen hat.

Bisher ist mir kein Fall bekannt, in welchem das passiert wäre. Da diese Widersprüche im Massenverfahren von einer geringen Anzahl an Bearbeitern bearbeitet werden, warum sollten genau Sie der einzige (oder einer der wenigen sein), wo Bearbeiter X eines Morgen mit dem falschen Fuß aus dem Bett gefallen ist und sich denkt: "Yo, fuck it, dem geb ichs, hier mache ich mir jetzt extra viel Arbeit anstatt meinem 08/15-Standardschreiben"
Mal ganz davon abgesehen, das ein negatives Bescheiden jedwedem Grundsatz ökonomischen Verwaltungshandeln widersprechen würde.

Die Bedenke des betreffenden Gewerkschafters haben somit allenfalls theoretischen Wert, wenn überhaupt.


@Hessenbub: Wann kam ihre Antwort?

Hessenbub

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Auf die Antwort der Besoldungsstelle musste ich 3 Wochen warten.

AnCA

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Hallo,

ich habe mal eine Frage: Ich habe mich Mitte des Jahres von Hessen nach NRW versetzen lassen, sollte ich dann für den Zeitraum bis zu meiner Versetzung ebenso Widerspruch gegen die Besoldung einlegen?!

micha77

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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-aktuell-zur-besoldung-dezember-2022/

Nix neues für den geneigten Leser hier im Forum, aber immerhin ist man mit dem Erreichten nicht zufrieden - auch wenn man sich selber auf die Schulter klopft - 

Spaghettieis

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[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
« Antwort #203 am: 08.01.2023 11:14 »
Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG

micha77

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Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG

Hmmm...also wenn man schon soweit bewandert ist und weiß, dass es eine öffentl. Anhörung zu dem Thema gibt, dann frage ich mich, warum man sich nicht ein wenig weiter mit dem Thema beschäftigt. Einmal Mister Google angeschmissen, die Parameter eingegeben und man kommt wahrscheinlich auf die Seite des Hessischen Landtags. Dort mal auf den 12.01. raufgeklickt und in die Anhörung und schon bekommt man die Infos.
Es ist jetzt nicht böse gemeint, aber ein klitzekleines bisschen Recherche und schon kann man sich Fragen selber beantworten.

Spaghettieis

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Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG

Hmmm...also wenn man schon soweit bewandert ist und weiß, dass es eine öffentl. Anhörung zu dem Thema gibt, dann frage ich mich, warum man sich nicht ein wenig weiter mit dem Thema beschäftigt. Einmal Mister Google angeschmissen, die Parameter eingegeben und man kommt wahrscheinlich auf die Seite des Hessischen Landtags. Dort mal auf den 12.01. raufgeklickt und in die Anhörung und schon bekommt man die Infos.
Es ist jetzt nicht böse gemeint, aber ein klitzekleines bisschen Recherche und schon kann man sich Fragen selber beantworten.

Ich hatte nur deinen damaligen Beitrag hier in dem Forum gelesen, worin stand, dass es eine öfftl. Sitzung ist. Egal... Irgendwie war ich davon ausgegangen, dass man sich hier zu diesem Thema austauscht. Dann recherchiere ich mal selbst. LG

micha77

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Mittlerweile gibt es auch die ersten Stellungnahmen nachzulesen. Bin gespannt, ob sich am Gesetzentwurf noch was ändert. Ich glaube es kaum...

https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-anh%C3%B6rung-zum-besoldungsgesetz-73-sitzung

Nächste Plenarsitzung dann vom 24.01.-26.01.

Finanzer

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Schon jemand Antwort von der Bezügestelle bezüglich der Widersprüche bekommen?

Spaghettieis

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Kein TOP auf der nächsten Plenarsitzung...  :(

https://starweb.hessen.de/starweb/LIS/Plenumonline.htm

Vielleicht kommt noch was mit dem Nachtrag zur TO.
« Last Edit: 19.01.2023 20:46 von Spaghettieis »

Ballanation

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Das wird dann wahrscheinlich so wie bekanntgegeben durchgehen. Habe gestern auch mal die Änderungsanträge zum Haushalt durchgesehen. Nur die Reduzierung der Stunden von 41 auf 40 ist drauf.

Aber kein Wort zu den Stellungnahmen.