Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
sapere aude:
Kurzbericht der Anhörung zum Beamtenbesoldungsgesetz im INA:
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-KB-73-oeAnh.pdf
Spaghettieis:
In der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses ist die Anpassung der Besoldung unter 3. nochmals aufgeführt. Termin 02.02.2023
Finanzer:
Danke fürs Teilen. Schön zu sehen das alle Gewerkschaften mit im Boot sind und sich entsprechend scharf äußern und sich nich in Lobhudelei verlieren wie z..B. der BBB.
Prince of Persia:
Was Frau Dr. Färber und unser vermeintlicher Vertreter Herr Schmitt zu Familien und deren Zuschläge von sich geben ist eine absolute Frechheit. Klar sollte natürlich auch die Grundbesoldung für alle angehoben werden. Man merkt deutlich das beide wohl kinderlos sind, sonst würden sie sich nicht derartig äußern. Niemand sollte mehr unterstützt werden als Familien in diesem Land.
Malkav:
--- Zitat von: Prince of Persia am 27.01.2023 12:16 ---Was Frau Dr. Färber und unser vermeintlicher Vertreter Herr Schmitt zu Familien und deren Zuschläge von sich geben ist eine absolute Frechheit. Klar sollte natürlich auch die Grundbesoldung für alle angehoben werden. Man merkt deutlich das beide wohl kinderlos sind, sonst würden sie sich nicht derartig äußern. Niemand sollte mehr unterstützt werden als Familien in diesem Land.
--- End quote ---
Und wieder mal wird das Spiel der Politik Kinderlose und Eltern (so auch ich) gegeneinander auszuspielen mitgespielt. Niemand möchte den Eltern die Besoldungshöhe absenken. Nur ist es auch für die Eltern von einem oder zwei Kindern wirtschaftlich wesentlich besser, wenn sich die Gesamtbesoldung X aus 95/100 Grundgehalt und 5/100 Zuschläge zusammensetzt, als aus 50/100 Grundgehalt und 50/100 (mittelfristig wegfallenden) Zuschlägen. Erst ab dem dritten Kind muss sich dies entsprechend ändern.
Wenn der Staat Kinder/Eltern unterstützen möchte, kann er dies gerne tun (z.B. über eine großzügige Kindergrundsicherung für alle Kinder). Hier dient die vorgebliche "Unterstützung der Familien" durch überhöhte Familienzuschläge jedoch einzig und alleine der Kostenminimierung hinsichtlich der zu gewährenden Besoldung.
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