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[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023

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SwenTanortsch:
Gisela Färber bringt die politische Problematik als Ökonomin, die sie ist, präzise auf den Punkt und spart dabei entsprechend nicht mit Kritik an allen Seiten:

"Ich weiß von einigen anderen Finanzministerien, die mir ins Ohr geflüstert haben, denn das dürfen
sie mir ja nicht laut sagen, dieses Herumdoktern an den Familienzuschlägen – – Ich habe immer
gefragt: Warum hebt ihr eigentlich die Besoldung nicht vernünftig an? Es haben doch alle eine
höhere Besoldung verdient. – Dann haben die gemeint. Das ist fiskalisch, das ist einfach zu teuer.
– Was ist denn zu teuer? Wollen wir nur mehr Stellen? Wollen wir die, die arbeiten, vernünftig
besolden? Es gibt Zielkonflikte, die die Regierungen und die Gesetzgeber von Bund und Land
irgendwann mal vernünftig austragen müssen. Sie müssen sich zusammenraufen, wie es geht.
Ich glaube, ein Land [Hessen] alleine kann nicht für sich handeln. Wenn die Öffentlichkeit diese Familien-
zuschläge wirklich mal spitzkriegt, kann ich Ihnen versprechen – in einigen Bundesländern sind
die bei vier Kindern bei über 100 % der Grundbesoldung –, dann machen wir irgendwann das
Berufsbeamtentum ganz kaputt. Da bin ich ganz sicher. Dann ist die Empörung riesengroß, wa-
rum jemand für rein häusliche Leistungen, sage ich mal, so viel mehr Geld kriegt. Das kann nie-
mand draußen verstehen, der sich nicht wirklich mit dem Alimentationsprinzip und dem öffentli-
chen Dienst beschäftigt hat. Deswegen bin ich vorsichtig und sage das in der Öffentlichkeit nicht
immer ganz laut, sondern erst mal leise und hoffe, dass ich hier ein paar Anregungen losgewor-
den bin." (S. 8 f.)

Ich halte manches von dem, was sie sich als Reformgrundlage vorstellt, für juristisch schwierig, wenn nicht gar im Rahmen des Grundgesetzes für unmöglich machbar. Aber die politische Analyse ist erst einmal offensichtlich richtig: Die Parteien drücken sich in Gestalt als Regierende, Regierungsparteien und vielfach auch als jene der Opposition am Ende allesamt aus fiskalischen Gründen drumherum, endlich eine Debatte über die Frage zu führen oder sie zumindest zu initiieren, welche Kosten mit einer verfassungskonformen Alimentation verbunden sind und welche Folgen es hat, die Alimentation nicht amtsangemessen zu regeln. Hier geht es also zunächst um die unmittelbaren Folgen für das Berufsbeamtentum und mittelbar um die für die Tarifbeschäftigten sowie als Ergebnis um die Frage: Was kostet ein qualitativ leistungsfähiger öffentlicher Dienst? Was sind im Hinblick auf den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel die Folgen und ggf. Alternativen, sofern man nicht im Rahmen der Verfassung zu einem deutlich teuereren öffentlichen Dienst zurückkehrte? Inwiefern ist die primäre Staatsaufgabe, die öffentliche Verwaltung qualitativ hinreichend zu gewährleisten, zukünftig zu erfüllen - z.B. ganz konkret hinsichtlich der Dauer der Rechtsprechungs- und Antragsverfahren, der Krankenversorgung, Bildung und Pflege von Menschen, der öffentlichen Sicherheit usw. usf. -, und zwar im Hinblick auf eine vielfache Krisenlage, die als solche nicht in kurzer Zeit in ruhigere Gefilde zu transferieren sein dürfte?

Antworten auf diese Fragen, so sind Gisela Färbers Darlegungen nicht nur an dieser Stelle zu verstehen, sind dringend nötig und von den politischen Entscheidungsträgern mindestens zu initiieren, sofern sie sie selbst nicht haben sollten. Ich habe sachlich bezüglich nicht weniger ihrer Reformvorstellungen eine andere Meinung - aber für ihre hier und auch an anderer Stelle geäußerten klaren Worte an die Entscheidungsträger genauso wie für ihre vielen empirischen Befunde, die uns ein klareres Bild von der Realität vermitteln, bin ich ihr sehr dankbar.

micha77:

--- Zitat von: Hessenbub am 15.12.2022 07:38 ---Ich habe bereits am 07.10.2022 beim RP Kassel - Bezügestelle Widerspruch gegen die Besoldung 2022 eingelegt und folgende Antwort erhalten:

Ihr Antrag/Widerspruch betreffend amtsangemessene Besoldung 2022

Sehr geehrter..

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens am 07.10.2022.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 30. November 2021 (AZ 1 A 863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Regierungspräsidium Kassel -BezügesteIle

--- End quote ---

Die gleiche Antwort habe ich auch die letzten Tage (Widerspruch im Dez) bekommen.

Morgen ist ja dann Innenausschuss-Sitzung - ich gehe aber nicht davon aus, dass es zu Änderungen kommt, da bisher auch kein Änderungsantrag vorliegt. Mitte Februar ist dann die nächste Plenarsitzung.

Prince of Persia:

--- Zitat von: sapere aude am 27.01.2023 09:22 ---Kurzbericht der Anhörung zum Beamtenbesoldungsgesetz im INA:

Hey sapere aude!

Bist du so lieb und schickst den link der heutigen Sitzung zu, sobald dieser vorliegt? Danke vielmals!

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-KB-73-oeAnh.pdf

--- End quote ---

sapere aude:
Als Ergänzung zur Anhörung:
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-sieht-bei-besoldungsgesetz-zwei-wesentliche-schwachpunkte/

Spaghettieis:
Da waren die Ambitionen der Gewerkschaften echt erfolgreich...

Gesetzentwurf
Fraktion der CDU
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/9499 –

Beschluss:

INA 20/76 – 02.02.2023
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf
in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE bei Enthaltung AfD)

Berichterstattung: Jürgen Frömmrich
Beschlussempfehlung: Drucks. 20/10485

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