Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75806 times)

Finanzer

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Mehr war auch nicht zu erwarten... wenigstens hat die Opposition dagegen gestimmt.

bettelmusikant

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Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!

micha77

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Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!

Wahrscheinlich nächste Woche - bei der nächsten Plenarsitzung - wird es die 2. und vll auch die 3. Lesung geben.
Die Umsetzung wird zum Aprilgehalt kommen.

bettelmusikant

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Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!

Wahrscheinlich nächste Woche - bei der nächsten Plenarsitzung - wird es die 2. und vll auch die 3. Lesung geben.
Die Umsetzung wird zum Aprilgehalt kommen.

Wann wird üblicher die TO veröffentlicht? Und wo könnte ich das sehen? Hier: https://hessischer-landtag.de/aktuelle-termine/Plenarsitzungen ?

Spaghettieis

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Die TO wird hier veröffentlicht:

https://starweb.hessen.de/starweb/LIS/Plenumonline.htm

In der Regel erfolgt die Veröffentlichung am Freitag der Vorwoche.

Grüße!

bettelmusikant

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Danke, ist jetzt online.
https://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/02_Tagesordnung.pdf
siehe auch: https://hessischer-landtag.de/termine/127-plenarsitzung
Tagesordnung
[...]
16. Zweite Lesung
Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499 –
Aufruf:
Dienstag

19. Dritte Lesung
Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499 –
Aufruf:
Donnerstag


Wer noch generell noch einmal nachlesen möchte, wie das Gesetzgebungsverfahren in Hessen läuft:
https://hessischer-landtag.de/content/gesetzgebungsverfahren

Prince of Persia

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Danke für die Info Bettelmusikant! Dafür werfe ich dir einen Taler in den Hut. 😜

sapere aude

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Die 2. Lesung hat nichts Neues gebracht. 
Eine vernünftige Auseinandersetzung mit der Anhörung ist durch die Regierungsparteien nicht erfolgt. Fast wortgleiche Reden zur 1. Lesung.
Die Ausgestaltung der Nachzahlungen und eines konkreten Zeitplan wurden nicht erörtert.

Anulu

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Der Innenminister sagte gestern bei seiner Rede zum Thema im Landtag, dass die Besoldung ja erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 "völlig auf den Kopf gestellt" wurde.
Und weiter, was für mich wirklich unfassbar war, dass erst durch dieses Urteil die Besoldung verfassungswidrig geworden wäre, bis dahin wäre sie ja nicht verfassungswidrig gewesen.
Ist natürlich ein interessantes Rechtsverständnis, zumal es ja nicht so war dass seit 2016, 2017 tausende Widersprüche eingegangen sind, es Gutachten zum Thema gab, den Aufsatz von Stuttmann usw. und man sich im Innenministerium die Besoldungszahlen noch schön rechnen musste.
Soll das eine Andeutung sein wie man mit Nachzahlungsansprüchen umgehen will bzw. sie einsparen möchte? Wir müssen erst ab Mai 2020 nachzahlen, vorher war ja alles okay, das Verfassungsgericht ist Schuld!?

Finanzer

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Naja, versuchen werden sie es bestimmt, die Versuchung dürfte zu groß sein.

Ich stelle mich darauf ein ab 2015 zu klagen, den Spaß gönne ich mir.

sapere aude

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Das Gesetz ist in Dritter Lesung unverändert verabschiedet worden.

Prince of Persia

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Ja geil.. Führ mich zum Schotter Rhein/Beuth  8)... Als Vater von 4 Kindern darf ich mich nun endlich angemessen bezahlt fühlen.. Ich hoffe eines fernen Tages folgt der Rest... Bis dahin zitiere ich Kimonbo "Ich küsse eure Augen"  :o :-*

Leon1981

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https://www.hessenschau.de/politik/landtag/extra-erhoehung-fuer-beamte-in-hessen-kommt---und-entzweit-landtag-v1,landtag-beschluss-besoldung-beamte-100.html

"Als unwahr und "Angriff aufs Hirn" wies ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jürgen Frömmrich Kritik der SPD zurück, die Bezahlung der Beamte in Hessen sei seit 2013 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert."

Der Hr. Frömmrich hat es also auch noch nicht verstanden? Einfach nur noch zum Kopfschütteln

SwenTanortsch

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Da Hessen gestern hinsichtlich seines Polizeigesetzes deutlich zurückgepfiffen worden ist (vgl. die Entscheidung 1 BvR 1547/19 u.a.), ist offensichtlich in jenem Rechtskreis davon auszugehen, dass es bis vorgestern grundgesetzlich gestattet war, in die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte insbesondere unbescholtener Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig einzugreifen, da ja in der Logik von Verfassungsbrechern die Verfassung solange nicht gilt, wie das von Karlsruhe nicht explizit festgestellt wird. Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht, sondern er sieht sich in eine vordemokratische Tradition gestellt, in der es keine Gewaltenteilung gibt. Zwischen der Sicht auf unser demokratischen Gemeinwesen, wie sie Reichsbürger pflegen, und der Sicht dieses Parlamentarischen Geschäftsführer ist entsprechend kein Unterschied mehr gegeben. Beide erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. Insofern wähnt er sich ggf. als Parlamentarischer Geschäftsführer der Deutschen Reichspartei, die in seiner Sicht auf die Dinge ggf. vielleicht doch noch nicht verboten ist?

Es wird jetzt interessant werden, ob die hessische Landesregierung Zwangsmittel gegen die Gerichte anwenden wird, die die verfassungswidrig erstellten Daten in den laufenden Verfahren nicht hinzuziehen dürfen, um sie so zu zwingen, sie doch hinzuzuziehen, da ja das Sammeln jener Daten bis gestern in Hessen gestattet gewesen sein muss. Wird man nun solange in Hessen von der Schusswaffe gegen jene Richter Gebrauch machen wollen, die die entsprechend gesammelten Daten in Prozessen nicht zulassen werden, wie das Verwenden von Schusswaffen gegen Richter in Hessen nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet werden wird? Und welche Zwangsmittel will man gegen Staatsanwälte in Hessen anwenden, die die entsprechend gesammelten Daten nicht verwenden werden?

Es ist wirklich ein "Angriff aufs Hirn", wenn die SPD in Hessen Verfassungswidrigkeit als Verfassungswidrigkeit bezeichnet, da hat der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/DIE GRÜNEN völlig Recht. Hat er die Aussage eigentlich in seiner Funktion als fachpolitischer Sprecher für Innen- und Rechtspolitik getätigt?

Standesbeamter

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https://www.hessenschau.de/politik/landtag/extra-erhoehung-fuer-beamte-in-hessen-kommt---und-entzweit-landtag-v1,landtag-beschluss-besoldung-beamte-100.html

"Als unwahr und "Angriff aufs Hirn" wies ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jürgen Frömmrich Kritik der SPD zurück, die Bezahlung der Beamte in Hessen sei seit 2013 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert."

Der Hr. Frömmrich hat es also auch noch nicht verstanden? Einfach nur noch zum Kopfschütteln

Und ich dachte Schwarz/Grün wollte durch die freiwillige Erhöhung "zusätzlich zu dem Tarifergebnis" Wähler für den Herbst dazu gewinnen... Und dann beschimpft man die, die die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Besoldung laut auszusprechen wagen...