Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75030 times)

Finanzer

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Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.

Doch so viel...


Berti0809

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"Der dbb Hessen ist empört über die Reaktion des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier auf das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte gestern sehr eindeutig festgestellt, dass die Besoldung der Beamten in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist.

Im Bericht der Hessenschau sagte Bouffier: „Wenn am Ende das für verfassungswidrig erklärt wird, muss man natürlich handeln, keine Frage.“

„Statt dieser infrage stellenden Bewertung wäre ein Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Beamten angemessen gewesen, dass seit acht Jahren bereits die Besoldung in Hessen nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht“, ist der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, empört. „Das wäre das Mindeste gewesen. Stattdessen wird die Beamtenschaft erneut in hohem Maße brüskiert.“

Zudem erweckt Bouffier mit dieser Aussage den Eindruck, mit einer Reparatur der Besoldung bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und auf Zeit zu spielen. „Es gibt keinerlei Spielraum mehr, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist inhaltlich völlig unmissverständlich und eindeutig“, sagt Heini Schmitt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen ein formaler Akt.

Die Landesregierung wird von keinem Gericht daran gehindert, endlich die Beamten anständig zu bezahlen. „Im Gegenteil ist es eine Schande, dass man immer wieder Beamte zwingt, vor Gericht zu ziehen und festzustellen zu lassen, dass die Besoldungsgesetzgeber sich verfassungswidrig verhalten“, sagt Schmitt.

„Jetzt eine Anpassung mit Blick auf diese Entscheidung hinauszögern zu wollen, ist unter keinen Umständen hinzunehmen.“ Es ist nun einmal so, dass der Regierungschef die Unteralimentation in besonderer Weise zu verantworten hat.

Schmitt wundert sich über die Aussagen Bouffiers umso mehr, als der dbb Hessen mit dem Innenminister Peter Beuth ein ganz anderes Vorgehen vereinbart hatte. „Wir hatten uns mit dem Innenminister schon im April darauf verständigt, nur noch das ausstehende Urteil des VGH abzuwarten, um dann die Frage der Neugestaltung der Besoldung in Hessen zu erörtern.“

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte gestern, (Dienstag, 30. November) geurteilt, dass die Besoldung des Landes Hessen verfassungswidrig ist und dringend einer Nachbesserung bedarf.

Konkret hat der VGH errechnet, dass ein Beamter in Hessen in der untersten Besoldungsgruppe im Jahr 2020 38.698,27 Euro Jahresnettobezüge hätte bekommen müssen, um das absolute Mindestmaß an verfassungsgemäßer Alimentation zu erhalten. Stattdessen wurden ihm nach dem Hess. Besoldungsgesetz lediglich 30.512,03 € gezahlt. Die Alimentation liegt damit im niedrigsten Besoldungsamt in Hessen um 24,3 Prozent (!) unter dem absoluten Mindestmaß, das die Verfassung vorgibt.

Diese Zahlen decken sich mit den Berechnungen, die der hessische Beamtenbund in fortwährender Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG der Landesregierung seit 2015 immer wieder vorgetragen hat. 

Zudem hat der VGH ebenfalls gestern in einem anderen Verfahren entschieden, dass daraus folgt, dass auch die Besoldung eines Professors nach W 2 nicht mehr den Vorgaben der Verfassung entspricht. „Was gibt es da noch für Unklarheiten? Worauf möchte der Ministerpräsident denn nun noch warten?“, fragt sich Heini Schmitt.

Der VGH hat sich in seiner Entscheidung exakt an die Vorgaben des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, gehalten, weshalb nicht einmal ansatzweise zu vermuten ist, dass das BVerfG bei erneuter Befassung mit dem immer gleichen Sachverhalt zu einer anderen Entscheidung kommen wird.

„Nach einer regelrechten Eiszeit zwischen der Landesregierung und dem dbb Hessen in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns zwischenzeitlich wieder in einem respektvollen, wertschätzenden Umfeld bewegt“, sagt Heini Schmitt.

Zuletzt galt es, die Landesregierung und den Hess. Innenminister für einen zukunftsweisenden, sehr akzeptablen Tarifabschluss zu loben.

Niemand außer der Landesregierung selbst hat es in der Hand, diesen Zustand fortzuführen."

Quelle: Homepage dbb-hessen, Artikel vom 01.12.2021

Der Obelix

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Ja, dies ist wieder eine neue Krönung der Dreistigkeit und Herr Bouffier hat sich gottesgleich selbst die Krone aufgesetzt......

Finanzer

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Gibt es eigentlich schon einen angepassten Widerspruch?
Kann ich einfach den letztjährigen mit dem Verweis auf die Musterverfahren verwenden?

Berti0809

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https://twitter.com/dbbhessen/status/1468218359682678786?t=S_9yOpUcPDeqXNSIkotA2A&s=08

Es kommt langsam Bewegung in die Sache.

Mal sehen ob auch morgen im Landtag zur 3. und letzten Lesung zum Besoldungsgesetz das Thema angesprochen wird.



sapere aude

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nulla quaestio  ;)
Wichtig ist, was am Ende raus kommt!


micha77

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Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.

Doch so viel...

jetzt live
https://hessischer-landtag.de/termine/90-plenarsitzung

SwenTanortsch

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Nun haben sich alle Parteien in zweiter Lesung geäußert. Kurz und knapp mit Blick auf die Äußerungen zum verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs auf den Punkt gebracht:

Jürgen Frömmrichs (Bündnis 90/Die Grünen) Darlegung habe ich nur zum Teil gesehen. Offensichtlich hat er sich nicht zur Thematik geäußert.

Stefan Müller (FDP) bezeichnet den Gesetzentwurf als verfassungswidrig und kündigt nach einigen weiteren Aussagen die Zustimmung der FDP an.

Hermann Schaus (Die Linke) kündigt die Zustimmung der Linken zum Gesetzentwurf an, damit die Beamten nicht auf die vom Entwurf vorgesehen Erhöhungen verzichten müssten. Auf das BVerfG geht er am Ende aus Zeitgründen nicht mehr ein.

Günter Rudolph (SPD) möchte die Besoldungsgruppe A 5 abschaffen, bezeichnet den Entwurf als ein Desaster und kündigt eine weitgehende Zustimmung vonseiten der SPD zu ihm an.

Alexander Bauer (CDU) freut sich über die Erhöhung der Besoldung, sieht den Entwurf als einen guten und erfreulichen für die Beamten an. Die offensichtlich Verfassungswidrigkeit des Entwurfs wird eingestanden, ohne dass daraus explizite Schlüsse für die Jahre 2022 und 2023 abgeleitet werden.

Staatsminister Peter Beuth (CDU) freut sich über die anstehende Verabschiedung des Entwurfs, gesteht die generelle Problematik der hessischen Besoldungssystematik als Strukturfrage zu, weist die Verantwortung dafür der Rechtsprechung des BVerfG zu, kündigt an, zukünftig das VGH-Vorlagebeschluss ebenfalls beachten zu wollen, und möchte gerne den nach seiner Ansicht fairen, anerkennenden und wertschätzenden Entwurf von möglichst allen Parteien am Abend verabschiedet sehen.

Schöne Zeiten in Hessen: Einigkeit und Freiheit, nur irgendetwas drittes, das es diesbezüglich auch noch irgendwie und irgendwo geben soll (irgendetwas dergleichen habe ich im Hinterkopf, ohne dass ich gerade darauf komme), scheint zu fehlen. Hessen scheint zu zeigen, wohin es wohl dann bald auch in den anderen 15 Länderparlamente gehen dürfte.

PS. Den Abgeordneten der AfD habe ich gesehen, jedoch da noch nicht mitgeschrieben, weil ich die Debatte erst ab dem Moment bemerkenswert fand, als Stefan Müller die Zustimmung seiner Partei zu einem von ihm explizit als verfassungswidrig bezeichneten Gesetz bezeichnet hat.
« Last Edit: 08.12.2021 15:56 von SwenTanortsch »

SwenTanortsch

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Und PPS. Art. 20 Abs. 3 GG hält fest: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Ein gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßendes Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wenn die hessische FDP davon ausgeht, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und sie dennoch dafür stimmt, dann verlässt sie offensichtlich als die Rechtsstaatspartei, als die sie sich selbst ansieht, den Rahmen des Grundgesetzes. Was wohl Marco Buschmann (FDP) als neuer Bundesminister der Justiz dazu sagen würden, wenn man ihn fragte?

semper fi

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Es ist doch immer wieder das Gleiche. Das BVerfG kassiert eine Regelung, darauf reagiert der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz und das wird dann später wieder kassiert aber dann sind die, die das neue Gesetz geschaffen haben nicht mehr an der Macht und kritisieren die aktuellen Machthaber dafür, dass sie kein vernünftiges Gesetz erlassen haben. Es ist einfach nur irre was da abgeht. Und sie machen es immer und immer wieder, als würde nach einer gewissen Zeit ein kollektiver Gedächtnisverlust eintreten. Das sieht man auch bei der Steuergesetzgebung. Da wurde mal gesagt, die Pendlerpauschale gibts nur noch ab dem 20. Kilometer. Das war verfassungswidrig, also zurück zum Ursprung. Jetzt lässt man es zwar beim ersten Kilometer aber ab dem 20. Kilometer gibts eben mehr. Das ist die gleiche Suppe in einem neuen Topf und mit ein wenig mehr Maggi Würze, um den faden Geschmack etwas zu übertünchen. Und ich schaue in die Zukunft und sehe, auch das wird kassiert werden.

Wie Einstein einst sagte: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“


micha77

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16. Zweite Lesung
Dringlicher Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung
in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung
einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023)
– Drucks. 20/6813 zu Drucks. 20/6690 –
In zweiter Lesung
angenommen:
Gesetz beschlossen

hierzu:
Änderungsantrag
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucks. 20/6917 –
Angenommen

Link: https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_90.pdf
Seite 2/8

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!

@all
Macht es Sinn für dieses Jahr erneut Widerspruch unter Bezugnahme auf dieses Gesetz (noch ist ja noch nicht veröffentlich - lediglich beschlossen) einzulegen, oder auf die Aussage des Herrn Beuth zu vertrauen?
Auszug dbb Hessen:
"Mit Schreiben vom 16. November 2021 hat uns der Hessische Innenminister Peter Beuth mitgeteilt, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält."