Ich kann mich leider sapere aude nur anschließen: Diese Diskussion, in der am Ende der Innenminister die Sachlage anerkannt hat, hätte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember geführt werden und dann entsprechend zur Änderung der Gesetzesvorlage führen müssen. Stattdessen erfolgte nun von allen Rednern das Eingeständnis, dass jenes Gesetz verfassungswidrig ist und erklärte der Innenminister am Ende nach dem allseitigen Eingeständnis der vormalig vorsätzlichen Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes Folgendes. Hier seine abschließenden Worte:
"[...] Das Märchen, das Märchen vom gezielten Verfassungsbruch, was hier versucht wird, zu erzählen, das stimmt natürlich mitnichten. Und es ist eine, und die Unterstellung und die Unterstellung, dass es ein gezielt hessisches Problem ist, ähm dem ist ähm ebenfalls falsch, meine Damen und Herren, sondern es ist, meine Damen und Herren, eine Veränderung, die ähm in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Tat vorliegt, die ähm im Mai 2020 Platz gegriffen hat und die sich am Ende gegen die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund am Ende richten wird, meine Damen und Herren. Und es ist eben kein hessisches Problem, es ist ein allgemeines besoldungsrechtliches Problem und ich finde, dem muss dann auch entsprechend vernünftig nachgehen. Also, Herr Kollege Müller, es ist nicht selbstgeschaffen. Und Herr Kollege Rudolph, wenn Sie hier erklären, machen Sie jetzt die Nachzahlung? Dann frage ich Sie, dann frage ich Sie, welche Nachzahlung soll ich denn machen? Welche Nachzahlung genau sollen wir denn, sollen wir denn leisten? Das Bundesverfassungsgericht wird das am Ende erst festlegen. Wir haben Orientierungswerte, Orientierungsrahmen aus dem Urteil des Mais 2020. Aber es gibt keine Tabelle, wo wir nachlesen könnten, wo das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat: Ihr zahlt jetzt in dieser Besoldungsgruppe so und so viel nach und in Zukunft zahlt ihr so und so viel in der Besoldungsgruppe. Das gibt es nicht. Und deswegen müssen wir uns erstmal dem annähern. Das wollen wir auch tun. Wir wollen ja ähm entsprechend dort ähm auch etwas machen. Aber wir können, so einfach ist das Problem halt eben nicht, Herr Kollege Rudolph, wir können halt eben nicht heute einfach das VGH-Urteil ähm ohne das ähm Bundesverfassungsgericht anwenden. Das gibt es nicht her und insofern müssen wir hier ein Stückchen noch auf Geduld ähm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen. Wir haben, meine Damen und Herren, hier wirklich ein nennenswertes, ein nennenswertes Problem, und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Berechnungsgrundlagen für das Grundsicherungsniveau durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend verändert worden sind, und zwar massiv verändert worden sind. Das wirkt sich aus am Ende bei dem, was Sie ähm, ähm was uns hier, was hier sozusagen als Grundlage für unsere Besoldungsrechnung dienen wird, ähm, das wirkt sich aus in einer Größenordnung von über 8.000,- € Veränderung des Grundsicherungsbedarfs, was am, was dazu führt, dass wir ähm das wir dann in die Verfassungswidrigkeit bei den insbesondere unteren Besoldungsgruppen ähm äh in den unteren Besoldungsgruppen führt. Und meine Damen und Herren, es ist auch nicht so einfach gemacht, dass man sagt, wir haben nur die unteren Besoldungsgruppen zu betrachten, sondern, wie wir gelernt haben, aus den vielen Diskussionen, die wir hier über die Besoldung miteinander besprochen haben, dass wir ein Abstandsgebot zu halten haben von den unteren Besoldungsgruppen zur nächsten Besoldungsgruppe bis zur wiederum nächsten Besoldungsgruppe. Deswegen ist mal eben so, Herr Kollege Rudolph, dass es sich vom Obersekretär bis zum Staatsekretär durchzieht, weil wir überall eben ein entsprechendes Abstandsgebot zu beurteilen haben. Das ist aber auch nicht neu. Aber das macht die Aufgabe und das Problem ähm so groß und ähm das ähm deswegen sag ich ähm eine seriöse Behandlung dieses Themas dafür reicht die muntere Debatte, die Sie hier vorne vorgeführt haben, jedenfalls mal nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat auch nichts mit dem ähm mit der Nullrunde im Jahr 2015 und mit der einprozentigen Besoldungserhöhung aus dem Jahr 2016 zu tun. Das sind Grundlagen, nein, Kollege Rudolph, äh, Kollege Rduolph, das war Anlass für die Klage. Die Regeln, die am Ende oder beziehungsweise die Grundlagen für das Urteil des VGH, das sind die, die im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend ausgeurteilt worden sind. Und insofern, insofern ist es eine Mär, dass es hier sich um ein hessisches Problem handelt. Es ist ein Problem in der Besoldungsstruktur des Bundes und der Länder, ausgelöst durch eine Rechtsprechung, die wir selbstverständlich anerkennen werden und die wir selbstverständlich entsprechend umsetzen werden, meine Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind hier an dieser Stelle nicht ignorant, aber wir werden auch in Zukunft in diesen Fragen seriös arbeiten. Vielen Dank."
Im Anschluss erfolgte die Überweisung der Sache an den Innenausschuss.