Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 74956 times)

Bastel

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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.

SwenTanortsch

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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.

Das, was der Innenminister hinsichtlich von Berechnungen und der Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustands - gegenwarts- und vergangenheisbezogen - gesagt hat, ist zum geringeren Teil unschattiert und zum deutlich größeren eine der üblichen faustdicken Lügen. Ich schreibe dazu mal nachher ein paar Zeilen dazu, die seine betreffende(n) Aussage(n) systematisch betrachten werden.

Neuer12

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BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.

sapere aude

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BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.

Das ist auch meine Einschätzung!

Die Aussage des Hessischen Innenminsters ist aber bereits bzgl. der Ermittelbarkeit des Mindesabstandes zur Grundsicherung, also der maßgeblichen Vorüberlegung zum Abstandsgebot der Besoldungsgruppen, ergangen und dabei äußerst fragwürdig. Nach meiner Lesart behautptet die Landesregierung in Hessen, die "115%" seien nicht ermittelbar und dies halte ich - u. a. mit Hinweis auf die andere Bundesländer - für nicht zutreffend. Zumal die Daten doch zur Verfügung stehen und das BVerfG in seiner Entscheidung gerechnet hat.
Die Umsetzung in das Besoldungsgefüge ist zweifelsohne komplex. Das ist aber die originäre Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des BVerfG.


sapere aude

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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.

Es geht hier nicht um die Länderberechnungen der Vergangenheit, sondern um die Umsetzung der aktuellen Entscheidungen. Hierbei ist es allen Ländern gelungen, 115% der Grundsicherung zu bestimmen. "Rundungsfehler" selbstverständlich nicht ausgeschlossen ;-).
Die Landesregierungen in Niedersachsen und Bayern können anscheinend auch nicht rechnen.

micha77

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Der VGH in Kassel konnte ja auch rechnen...die ein oder andere Zahl mag vielleicht nicht ganz korrekt sein, aber die Zahlen, Daten und Fakten liegen ja bereits vor. Und m.M.n. sollte man eh nicht zu knapp kalkulieren, die Inflation ist bereits seit Monaten deutlich erhöht. Am Ende steht man mit einer Nullrunde da und bekommt ab August quasi 1.5-1.7% netto mehr, vgl. mit einer Preissteigerung von 3-8%. Und Es geht ja immer "nur" im die Jahre 2020 und davor. Im Prinzip geht es ja direkt weiter. Man redet von einer stufenweise Angleichung(?) Wie lange soll das dauern, das man im Jahre 2024 auf dem Stand von 2020 ist? Im Prinzip kann man pauschal die nächsten Jahre weiter Widerspruch einlegen und diese dürften eigentlich nicht negativ beschieden werden.
 
 

SwenTanortsch

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Ich habe jetzt mal die heute morgen hier angekündigte Betrachtung zur Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation in das allgemeine Thema (2 BvL 4/18) eingestellt.

sapere aude

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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/gigantische-forderung-ans-land-hessen/

u. a.
"Angesichts der Größenordnung könnten wir uns eine „Reparatur“ des Besoldungsgefüges in mehreren Stufen über einen Zeitraum von drei oder gar vier Jahren durchaus vorstellen, wobei eine erste wesentliche Stufe im laufenden Jahr 2022 auf den Weg gebracht werden muss."

Berti0809

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Kommende Woche findet wieder die Landesdeligiertentagung der GdP Hessen in Marburg statt.
Erwartungsgemäß dürfte auch wieder der Hessische Innenminister als Gastredner da sein.
Bei dieser Gelegenheit will man wohl seitens der GdP den Finger mal tiefer in die Wunde legen und nachhaken woran es bis dato scheitert.

« Last Edit: 02.04.2022 19:03 von Berti0809 »

Unknown

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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

sapere aude

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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.

micha77

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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/landesregierung-spielt-auf-zeit/

Man betont seitens des DBB Hessen immer wieder wie wichtig das Abstandsgebot ist - was ja auch korrekt so ist, schauen wir mal ob man am Ende klein beigibt, oder auf dem Standpunkt beharrt und ob man ähnliche Töne wie in Thüringen hört, wo der TBB immerhin die Kollegen gut auf dem Laufenden hält. Bin gespannt wieviel Widersprüche dort aufrecht erhalten werden.

xap

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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.

Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.

sapere aude

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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.

Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.

Aus Sicht der Landesregierung magst Du recht haben.
Wobei ich einer Regierung den Anspruch unterstelle, dauerhaft regieren zu wollen.
Deine Argumentation findet auf der Ebene der Interessensvertreter aber keine Anwendung.
Zumal die Probleme durch Liegenlassen nicht kleiner werden.

micha77

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Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.

Angaben ohne Insiderinfos  ;)

Letzte Hoffnung INA!
Auf die massige Bewegung bin ich gespannt. Und bitte an das Abstandsgebot denken!

Neben dem Mindestabstand zur Grundsicherung gibt es übrigens noch eine Entschiedung des BVerfG (Beamte mit mehr als zwei Kindern). Von dieser Entscheidung habe ich in den hessischen Debatten noch überhaupt nichts gehört.

Der hessische Weg des Abwartens wird übrigens nicht von allem Ländern gewählt. NRW (Kinder) und Berlin (Mindestabstand) mussten tätig werden. Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Gesetze - bitte inhaltlich kein Beispiel daran nehmen - bereits verabschiedet. In BW gibt es (wohl) Gesetzesentwürfe.
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Für Gesetze ist im Übrigen der Gesetzgeber zuständig.

Der dringliche Antrag der SPD soll abgelehnt werden. D.h.? Man wird sich noch Monate über einen Entwurf Zeit lassen?

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/08384.pdf