Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75024 times)

micha77

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@Admin, dient nur der Info - im anderen 166-Seiten Thema gehts wahrscheinlich unter  ::)

Hessen wird mit einem dringlichen Gesetzentwurf der Regierungsparteien (Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie) das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen. Die Gelegenheit wird nicht zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen genutzt. Ausdrücklicher Hinweis: Dies bliebt einem anderen Vorhaben überlassen.

Dazu hier der Gesetzentwurf:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/06690.pdf

Auszug zur "Corona-Prämie" etc.:
"Die Auszahlung soll in einem Betrag in Höhe von bis zu 1000
EUR und mit den Bezügen für Februar 2022 erfolgen. Anwärterinnen
und Anwärter erhalten einen Betrag in Höhe von bis zu 500 EUR.
Die Anpassung der Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis dient
dem Zweck, einer Abkoppelung der Besoldung und Versorgung von der
Tarifentwicklung entgegen zu wirken. Die (weitere) Ausgestaltung anhand der Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung festgelegt hat, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen."

Bis zu 1000€ heißt wahrscheinlich nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt (Dienstverhältnis bestand dieses Jahr und Januar 2022)

Zudem beträgt die Besoldungsanpassung ab August 2023 1.89% (und nicht nur 1.8%)
« Last Edit: 14.11.2021 03:04 von Admin2 »

Berti0809

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Hallo @micha77

Danke für den Link...aber, ich zumindest, kann ihn über das Smartphone nicht öffnen?!  :o



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Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.

sapere aude

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Die erste Lesung kann unter: https://www.youtube.com/watch?v=-2fUAipukOs angeschaut werden. Der Abgeordnete der FDP weist zutreffend auf weiteren Handlungsbedarf (Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG) hin (ab 28:13): "Das wird teuer werden!"

Berti0809

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Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.

Die GdP erreichte ein Schreiben des Innenministers, worin steht, dass die gestellten Widersprüche gegen die Unteralimentation weiterhin ihre Geltung behalten.

Insofern müssen also keine neuen Widersprüche für das Jahr 2021 gestellt werden (falls du letztes Jahr auch schon Widerspruch eingelegt hast).

Das Schreiben des IM ging am 16.November an den dbb-Hessen und liegt mir vor.

sapere aude

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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Mask

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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Bitte hier in diesen Thread posten, wenn etwas bekannt wird; das Thema betrifft uns schließlich alle :)

micha77

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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

micha77

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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten -  der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf 

Berti0809

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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten -  der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf

Danke für die Quellenangabe.
Eine Frage dazu. In der Quellenangabe wird von der mündlichen Verhandlung am 30.11. gesprochen. Wird an diesem Tag dann auch das Urteil zur Klage fallen oder wie muss man sich den ungefähren, zeitlichen Ablauf vorstellen?

Hat darin jemand aus Erfahrungswerten zu berichten?

sapere aude

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Klassische juristische Antwort: Es kommt darauf an.
In der Regel ist es schon so, dass es in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur einen Verhandlungstag gibt und nach anschließender Beratung (in der Regel am späten Nachmittag) eine Entscheidung verkündet wird.
Mir ist über den konkreten Verfahrensstand (sind noch Ermittlungen zu führen?) nichts bekannt, so dass keine verlässliche Aussage getroffen werden kann.

sapere aude

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Der Termin ist nun auch beim VGH einsehbar.
30.11.21 - 14.00 Uhr - Besoldung.
Klagezeitraum Juli 2016 bis zum Jahr 2020.