Ich habe mit Datum vom 31.01.2022 ein Schreiben bekommen:
"...hiermit bestätigen ich den Eingang Ihres Schreibens am 12.11.2021.
Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsmößigkeit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgericht am 30. November 2021 (AZ 1 A863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist."
Also:
- Eingang bestätigt
- Widerspruch ruhend gestellt
Aber wieder kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung