Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 123350 times)

Finanzer

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Hallo zusammen,

Herr Ulloth hat auf meine Anfrage reagiert und das Folgende mitgeteilt:
"Leider spielt Innenminister Beuth hier auf Zeit. Es ist bisweilen nicht gelungen, ihn in der Frage zu klaren Aussagen und vor Allem zum Handeln zu bewegen.
Andere Länder, z.B. Hamburg, sind da schneller und handeln jetzt. Der Hamburger Senat will den Beamtinnen und Beamten 230 Millionen Euro nachzahlen."

Also auch hier nichts neues unter der Sonne. Der Verweis auf Hamburg eribt sich wohl aus der Parteipolitik, der dortige Gesetzesentwurf hat bekanntlich die üblichen Probleme.

Schauen wir also mal, ob es in diesem Jahr noch etwas mit der Änderung der hessischen Besoldung wird, vor der Sommerpause wird das definitiv nichts.
Von der Bearbeitung der laufenden Widersprüche der Altjahre mal ganz zu schweigen.


micha77

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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/

Druck, der was bewirkt!?

Wie sieht es eigentlich in den Folgejahren aus? Wir reden hier ja bisher nur von den Jahren bis 2020. Die Wohnkosten, Heizkosten, Lebenshaltungskosten etc steigen weiter - d.h. die Sätze werden vermutlich auch höher gehen - und man will sich jetzt 3-4 Jahre Zeit lassen erstmal den Rückstand aufzuholen?
Um als Gesetzgeber auf der sicheren Seite zu sein, müsste man doch eigentlich die Inflationsrate als Nettobetrag jedes Jahr draufzahlen. Klar aktuell ist die Inflationsrate mal höher, es werden aber auch wieder Jahre kommen, wo sie niedriger liegt.
 

Leon1981

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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/

Druck, der was bewirkt!?

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Regierung zieht das so durch wie angekündigt. Bedeutet erstmal abwarten bis das Urteil da ist.

lotsch

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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.

sapere aude

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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.

Da bin ich voll bei Dir!

Ich kann mir ein solch gestuftes Vorgehen nicht vorstellen. Verwaltungsökonomisch ist es auch nicht. Die Vorgänge bleiben bis zur vollständigen Behebung der Verassungswidrigkeit rechtswidrig. Neue Widersprüche wären die Folge.

Überlegenswert könnte es ggf. sein, zwischen dem "BVerfG-Beschluss 3.-Kind" und "BVerfG-Beschluss generelle Mindestversorgung" zu differenzieren. Beim 3.-Kind sollten auch keine Betragsbestimmungsprobleme oder Auswirkungen auf das Abstandsgebot vorhanden sein. Einfach nur den Beschluss umsetzen!!!
Sinnhaft ist ein solches differenziertens Vorgehen aber mE nicht.

NordWest

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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.

Es ist wirklich erschreckend, dass ausgerechnet eine Beamtenvertretung so argumentiert. Vielleicht sollte man mal ein Auge darauf werfen, welche Verstrickungen es zwischen dbb-Hessen-Spitze und Politik gibt und ggf. eine neue Vertretung wählen...

Weberknecht81

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Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.

Finanzer

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Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.

Bei aller Kritik die ich gerne und wiederholt in Richtung der Gewerkschaften äussere, ist mir dies in dem kleinen Bereich der hessischen Verwaltung, welchen ich überblicken kann zumindest noch nicht aufgefallen.

Aber vielleicht bin ich ja auch noch jung und Naiv...

Weberknecht81

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Bei aller Kritik die ich gerne und wiederholt in Richtung der Gewerkschaften äussere, ist mir dies in dem kleinen Bereich der hessischen Verwaltung, welchen ich überblicken kann zumindest noch nicht aufgefallen.

Aber vielleicht bin ich ja auch noch jung und Naiv...

Gehört zwar nicht zum Thema, aber zur seriösität der Gewerkschaften hier mal ein Beispiel zur DStG:

https://www.fr.de/rhein-main/hessen-verdacht-auf-missstaende-bei-steuergewerkschaft-91570274.html



emdy

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https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/boris-rhein-cdu-ich-trete-mein-amt-an-in-zeiten-voller-umbrueche,video-170032~_story-rhein-landtag-hessen-regierungserklaerung-100.html

ab 33:45: Ein Versprechen des neuen Ministerpräsidenten. Mal sehen was daraus wird...

Klingt ja so, als hätte es mal einer verstanden. Bin gespannt, wie das zuständige Ministerium aus dieser Zielvorgabe am Ende wieder eine "Zuschlagslösung" zutzeln wird.

Finanzer

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Bis zu dem "in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften " Klang es ganz gut.

sapere aude

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Vier Wochen sind seit der Regierungs(antritt)erklärung rum. Hat jemand etwas konkretes gehört?