„Die geplanten Maßnahmen werden zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten führen und sind deshalb große Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts."
Damit gibt der Innenminister praktisch zu, dass die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch 2023 und 2024 nicht erreicht wird, und wie groß der Schritt auf dem Weg dazu ist, ist verhältnismäßig. Außerdem gibt er damit praktisch zu, dass Hessen auch mit dem neuen Gesetz vorsätzlich weiterhin gegen die Verfassung verstößt. Das ist Verfassungsbruch und ein Skandal.