Ich verstehe auch nicht was daran so lange dauert? Wenn man sich schon eingesteht, dass man die "Reparatur" erst in 3-4 Jahren abgeschlossen hat, dann kann man es sich doch erstmal einfach machen.
Grundgehalt rauf:
A5 +10%, A6 +9%, A7 +8%, A8 +7%, A9 +6%, A10 +5% etc.
Familienzuschlag 1K +50€, 2K +100€, 3K +300-350€ etc.
und dann kann man sich die nächsten Monate/Jahre Gedanken machen, wo man hin muss und wie es weiter geht.
Aber wahrscheinlich ist diese Idee auch schon zu teuer
Naja da lag ich ja gar nicht so verkehrt mit meiner Vermutung. Trotzdem ist es ein Trauerspiel, dass das Ganze erst 2023 und 2024 kommt. Ich hätte mein "Vorschlag" fairer gefunden, denn da haben die Linken wohl recht. Die niedrigen Besoldungsstufen haben prozentual (bei 2*3%) weniger davon als höhere Besoldungsklassen, und dabei sind die Abstände zu einer verfassungskonformen Mindestbesoldung eher unten als oben zu weit entfernt.
Ich frage mich nur, was die Herren Politiker vom BVerfG aufgezeigt bekommen wollen. Alle Vorgaben liegen doch auf dem Tisch. Man muss sich nur die Mühe machen, die ehemaligen und aktuellen Daten von den Ämtern zusammentragen und rechnen. Nichts anderes hat der VGH Kassel gemacht.
Nehmen wir mal ein Beispiel vom VGH, die A10 St. 1 aus dem Jahr 2020, dort lag die Nettoalimentation noch 2343€ p.a. hinter der Vergleichsschwelle (also Grundsicherungsniveau +15%) im Jahresvergleich zurück.
Gehen wir vom aktuellen Grundgehalt (A10, St. 1) aus, also 2931€ (wäre ja auch im April 2023 so), dann sind 3% knapp 88€, dazu noch 200€ Fam-Zuschlag, macht 288€, wo wir dann netto bei ca. 200-215€ pM wären, also eben jenem Wert, der 2020 zum absoluten Minimum der Vergleichsschwelle fehlt. Von den darunterliegenden Besoldungsstufen mal ganz zu schweigen... Dazwischen liegen aber noch die Jahre 2021 und 2022, also die Jahre in denen die Werte für Regelleistungen, Wohn- und Heizkosten wahrscheinlich deutlich höher stehen als 2020.
Ich bin gespannt im Herbst auf die Begründung in dem Entwurf, man gesteht sich ja quasi jetzt schon ein, weiter verfassungswidrig zu niedrig zu besolden.
In Anbetracht der schon angekündigten Verzögerungstaktik (Bereinigung der Problematik erst final in 3-4 Jahren) ist das zumindest ein halbwegs fairer Anfang den man geht (Erhöhung des Grundgehaltes + Erhöhung des Familienzuschlages).
Ich finde aber auch, dass die Ämter in der Pflicht stehen die Daten/Werte zeitnah für das Vorjahr zu ermitteln und dann entsprechend zur Verfügung zu stellen. Weiter sollte auch die Politik sich nicht am absoluten Minimum der Vergleichsschwelle lang hangeln, sondern im Voraus reagieren - sonst hängt man mit den Daten immer hinterher und droht wieder in die Verfassungswidrigkeit abzurutschen - Und ich hoffe, dass das BVerfG bald die ganzen Vorlagen zusammenzieht und ein Grundsatzbeschluss für alle BL in der A-Besoldung fasst.