Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 75729 times)

AHörnchen

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Ja geil.. Führ mich zum Schotter Rhein/Beuth  8)... Als Vater von 4 Kindern darf ich mich nun endlich angemessen bezahlt fühlen.. Ich hoffe eines fernen Tages folgt der Rest... Bis dahin zitiere ich Kimonbo "Ich küsse eure Augen"  :o :-*

Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."

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Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."

Gut dargestellter Unterschied zwischen Alimentation und Entgelt.

A9A10A11A12A13

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[...]Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht[...] erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. [...]
In Sachsen-Anhalt wäre analog zum (nicht rechtskräftigen Az. 11 L 2/21) Urteil: "die zum Staat in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, die für diesen Anordnungen treffen können und damit dessen Machtstellung durchsetzen, müssten sich zu der freiheitlichendemokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für sie einstehen. Daher sei bei dem ... [obigen Namen einsetzen, sowie alle Ministerialbeamten, Parlamentarier, usw. usw.) sämtliche "Gehälter" abzuerkennen. Dabei genügt es in den verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Organen mitzuwirken. Auch wenn die Organe aktuell keine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, trotzdem sind alle alimentative Ansprüche des einzelnen verwirkt.
Wenn das in jedem der viel zu vielen Einzelfälle (soviel Kläger gibt es nicht, weil sich auch Kläger selbst anklagen müssten?), bundesgerichtlich zu Recht anerkannt wird, gibt es dann ein großes Kehraus der Untreuen, ein Staatsapperat fast ohne Bedienstete und der spärliche Rest bekommt eine verdoppelte Mindestalimentation "vom BVerfG"? Die Gewaltenteilung zersägt den eigenen Ast auf dem es sitzt? Ich vermute, es bleibt nur bei dem Urteil für den Ruheständler mit verabscheuungswürdigem Engagement (, der also für den Staat noch Anordnungen trifft und damit dessen Machtstellung durchsetzt?)

Finanzer

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Eine weitere Runde im Frage-Antwort-Spiel; Anfrage vom 17.02:

Sehr geehrter Herr Frömmrich, laut Ihrer Aussage in der Plenarsitzung vom 16.02.2023 wurde erst mit den Urteilen des BVerfG von 2020 die Parameter der Besoldung geändert. Bitte führen Sie dies aus.
Sehr geehrter Herr Frömmrich,

In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.

Das Urteil 1 A 2704/20 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die W-Besoldung des Jahres 2013 (für die Professorenbesoldung gelten die gleichen Grundsätze wie für die A-Besoldung).
Das Urteil 1 A 863/18 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die A6 Besoldung des Jahres 2016.
In beiden Fällen übergab das VGH die Fälle an das Bundesverfassungsgericht wegen anzunehmender Verfassungswidrigkeit.

Diese Urteile beziehen sich klar auf den Zeitraum VOR 2020, bitte elaborieren Sie, warum erst ab 2020 die Besoldung verfassungwidrig sein soll.

Vorab vielen Dank!



Antwort vom 23.02.2023:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Vielen Dank für ihre Frage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.

Die Behauptungen der SPD, dass in Hessen bereits seit 2013 die Beamtenbesoldung verfassungswidrig sei, stimmt so nicht. Das bestätigt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus 2018, wie man unter anderem hier nachlesen kann: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/kein-verfassungsverstoss-in-der-hessischen-beamtenbesoldung-urteile-des-vg-frankfurt-am-main-vom/

Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung aufgrund einer Klage gegen die Beamtenbesoldung in NRW geändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Besoldung von Beamten (inklusive familienbezogener Leistungen und Kindergeld) 15% über der Grundsicherung liegen muss. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html

Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen. Das Land Hessen ist dieser Aufforderung mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs von CDU und GRÜNE in der letzten Landtagssitzung nachgekommen.

Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. Damit will man uns unterstellen, dass wir nicht an einer guten Besoldung für die hessischen Beamten interessiert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit die Beamten in Hessen leisten und diese Arbeit muss selbstverständlich ausreichend honoriert werden.

Ich hoffe ich konnte ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Frömmrich

sapere aude

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Der Abg. Frömmrich hat Recht, dass die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2020 eine Konkretisierung (wenn man möchte Änderung) der Rspr. veranlasst hat. Ob dies in 2015 und 2016 erkennbar war, kann ich nicht beurteilen, ist m. E aber für die rein objektive Betrachtung der Angemessenheit der Besoldung unerheblich.
Da die Konkretisierung bei unveränderderter verfassungsrechtlicher Grundlage Auswirkung auf alle noch "offene" Vorgänge hat, wirkt diese natürlich auch rückwirkend. Und dabei haben Nullrunde und 1%-Erhöhung selbstredend Einfluss auf das Delta zur 115%-Grenze. Mit einer höheren Besoldungserhöhung  in 2015 und 2016 wäre die Besoldung "weniger" verfassungswidrig.
Neben dem Zuviel an Polemik fehlen mir konkrete Zeitpläne für die Herstellung der Verfassungsgemäßheit und der Rückzahlung. Eigentlich gehört die Verfassungsgemäßheit unverzüglich hergestellt!



Rheini

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In dem Zitat der SPD steht .....".......... In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.".

In der Antwort von Hr. Frömmig steht dieser Satz:".......Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. ........
Jürgen Frömmrich".


Also zumindestens aus den hier geposteten Zitaten kann ich nicht erkennen, dass die SPD der CDU bzw. den Grünen vorgeworfen hat, KENTNISS von der Verfassungswidrigkeit gehabt zu haben.

 :o

Nordhesse

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modesty

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Die DSTG Hessen hat wegen der verfassungswidrigen Besoldung eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzt-jetzt-die-verfassungskonforme-besoldung-und-versorgung-der-beamten-in-hessen

Spannend, wenn das alles ist, was das Volz´sche Vollversorgungssystem für leistungsfremde Beamte namens DSTG zu bieten hat...

Nordhesse

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Immerhin haben sie Klagen ab 2016 eingereicht und ihren Mitgliedern geraten Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Das ist mehr als viele andere Gewerkschaften gemacht haben :).

modesty

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Immerhin haben sie Klagen ab 2016 eingereicht und ihren Mitgliedern geraten Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Das ist mehr als viele andere Gewerkschaften gemacht haben :).

Dazu hat es nicht der DSTG bedurft. Gab zuvor schon Anträge von anderen Gewerkschaften (GDP etc). Die DSTG in Hessen braucht man eigentlich so ca. für garnicht. Jeder, der schon mal mit einem/einer aus der dortigen Führungsriege gearbeitet hat, wirds nachvollziehen können. Ggf. mag es sein, dass diejenigen welchen dann Bürgermeister*in in Gelnhausen, oder Landtagsabgeordenter*in werden, sagt aber über deren Qualifikation herzlich wenig aus. Die aktuellen Ermittlungen sprechen eigentlich Bände über diesen Haufen. Diese armselige Open-Petition passt dazu perfekt ins Bild. Ich bin sehr froh, dass dieser Verein von mir noch nie einen einzigen Cent gesehen hat.  Posten in den Ämtern mit dem Personalrat an Linientreue verschachern, mehr können die nicht.

Prince of Persia

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Hallo Admin!

Ich habe heute meine Abrechnung für April 2023 erhalten. Hierbei ergibt sich eine Differenz von ca. 70 € zu meinem Gunsten zum Rechner hier für das Land Hessen ab April 2023. Vielleicht könnt ihr das mal prüfen, bzw. den Fehler korrigieren.

Danke!

sapere aude

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Hallo Admin!

Ich habe heute meine Abrechnung für April 2023 erhalten. Hierbei ergibt sich eine Differenz von ca. 70 € zu meinem Gunsten zum Rechner hier für das Land Hessen ab April 2023. Vielleicht könnt ihr das mal prüfen, bzw. den Fehler korrigieren.

Danke!

Bist Du verheirate und hast drei Kinder?
Meine Vermutung wäre dann, dass der Familienzuschlag nicht in die Sonderzahlung miteinbezogen wird.
Hinzu käme auch der Sonderbeitrag für Kinder

Prince of Persia

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Sogar 4 Kinder  ;)

sapere aude

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Dann könnte die Abweichung ca. 70 Euro netto sein. Ich war jetzt von 70 Euro brutto ausgegangen.

modesty

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Die DSTG Hessen hat wegen der verfassungswidrigen Besoldung eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzt-jetzt-die-verfassungskonforme-besoldung-und-versorgung-der-beamten-in-hessen

4584 von 15000 benötigten ham se in Hessen animiert. Richtig starke Aktion! Faßbender würde es "ein Selbsttor" nennen :D