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[NI] Krankentage Kind

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MomOf2:
Hallo!
Ich habe eine Frage und blicke durch die ganzen Paragraphen nicht mehr durch.
Ich bin Mama von zwei Kindern und arbeite gerade in Teilzeit (66%) als Beamtin in Niedersachsen. Leider sind die Kinder momentan viel krank und ich weiß nicht so richtig wie viele Krankentage mir als Beamtin zustehen. Diese wurden ja auch coronabedingt angeblich angehoben. Und hat meine Teilzeit Auswirkungen auf die Anzahl der Krankentage? Die Kinder sind 1 und 4 Jahre alt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke!

Deadpool:
Gemäß § 9 a, Absätze 2 und 2a der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung kannst Du dieses Jahr 10 Tage Sonderurlaub pro Kind bei einer schweren Erkrankung, die eine Betreuung notwendig macht, erhalten. In den meisten mir bekannten Dienststellen gibt es für die Beantragung des Sonderurlaubes einen Vordruck, dem man das ärztliche Attest anfügt. Teilzeit ist bei Sonderurlaub i. d. R. unerheblich.

McOldie:
In § 9 a der Sonderurlaubsverordnung wird der Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes mit ärztlicher Bescheinigung für die Urlaubsjahre 2020 und 2021 je Kind auf bis zu zehn Tage ausgeweitet. Insgesamt darf der/die Beamt*in allerdings nur bis zu 20 Arbeitstage im Urlaubsjahr in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage.
Sie sollten einmal in Ihrer Personalstelle oder beim PR nachfragen

Johann:
Ich steige da auch nicht so ganz durch. Wir haben im Januar von unserer Personalabteilung ein Schreiben des MF weitergereicht bekommen, in dem steht, dass das Bundeskabinett "eine Ausweitung des Anspruchs auf Krankengeld gem. § 45 SGB V beschlossen" hat. Da gings drum, dass der "Anspruch auf Krankengeld für 20 Tage implementiert werden soll" und "die Höchstzahl der Arbeitstage auf 45 (Alleinerziehende 90) begrenzt werden soll".

Allerdings war das sicher irgendwo im Kontext des damals geltenden Lockdowns gemeint, daher keine Ahnung, wie die Gültigkeit davon noch ist.

Würde empfehlen, einfach bei deinem Personaler mal nachzufragen, wie es da derzeit aussieht.

Organisator:

--- Zitat von: Johann am 16.11.2021 19:44 ---Ich steige da auch nicht so ganz durch. Wir haben im Januar von unserer Personalabteilung ein Schreiben des MF weitergereicht bekommen, in dem steht, dass das Bundeskabinett "eine Ausweitung des Anspruchs auf Krankengeld gem. § 45 SGB V beschlossen" hat. Da gings drum, dass der "Anspruch auf Krankengeld für 20 Tage implementiert werden soll" und "die Höchstzahl der Arbeitstage auf 45 (Alleinerziehende 90) begrenzt werden soll".

Allerdings war das sicher irgendwo im Kontext des damals geltenden Lockdowns gemeint, daher keine Ahnung, wie die Gültigkeit davon noch ist.

Würde empfehlen, einfach bei deinem Personaler mal nachzufragen, wie es da derzeit aussieht.

--- End quote ---

Was hat das mit Beamten zu tun?

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